Eine Germanwings-Sprecherin gab die Hilfen am Abend bekannt und bestätigte damit einen Pressebericht. Sie sagte, das Geld müsse auch im Falle weiterer möglicher Entschädigungen nicht zurückgezahlt werden.
Nach Einschätzung von Luftfahrtexperten könnten auf den Konzern deutlich höhere Entschädigungsansprüche zukommen. "Die Lufthansa haftet unbegrenzt", zitierte der "Tagesspiegel" den Privatdozenten für Luftverkehrsrecht, Wolf Müller-Rostin. Entschädigungen dürften sich zwischen mehreren zehntausend und mehreren hunderttausend Euro pro umgekommenem Passagier bewegen, sagte demselben Blatt der auf dieses Fachgebiet spezialisierte Wiesbadener Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel.
Mit welcher Entschädigung die Angehörigen insgesamt rechnen können, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Wenn abschließend tatsächlich festgestellt wird, dass der Co-Pilot den Absturz absichtlich herbeigeführt hat, wäre die Haftung der Fluggesellschaft nach Angaben des Luftfahrtrecht-Spezialisten Peter Urwantschky grundsätzlich unbegrenzt. "Es gibt dann keine Haftungsbeschränkung", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Bei technischen Fehlern hingegen müsse die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen mit maximal 150 000 Euro haften."
(mg/lob)