Archiv

Germanwings-Absturz
Lufthansa zahlt Ersthilfe an Hinterbliebene

Die Hinterbliebenen der Absturzopfer erhalten finanzielle Hilfe von der Lufthansa: Das Unternehmen bietet ihnen eine Überbrückungshilfe von bis zu 50.000 Euro an. Das Geld gibt es als Ersthilfe - unabhängig von möglichen weitergehenden Ansprüchen.

27.03.2015
    Lufthansa-Chef Carsten Spohr mit betretenem Blick am 26.3.2015 bei der Pressekonferenz zur Ursache des Germanwings-Absturzes.
    Sein Unternehmen zahlt den Hinterbliebenen Hilfen: Lufthansa-Chef Carsten Spohr (pa/dpa/EFE/Dalmau)
    Eine Germanwings-Sprecherin gab die Hilfen am Abend bekannt und bestätigte damit einen Pressebericht. Sie sagte, das Geld müsse auch im Falle weiterer möglicher Entschädigungen nicht zurückgezahlt werden.
    Nach Einschätzung von Luftfahrtexperten könnten auf den Konzern deutlich höhere Entschädigungsansprüche zukommen. "Die Lufthansa haftet unbegrenzt", zitierte der "Tagesspiegel" den Privatdozenten für Luftverkehrsrecht, Wolf Müller-Rostin. Entschädigungen dürften sich zwischen mehreren zehntausend und mehreren hunderttausend Euro pro umgekommenem Passagier bewegen, sagte demselben Blatt der auf dieses Fachgebiet spezialisierte Wiesbadener Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel.
    Mit welcher Entschädigung die Angehörigen insgesamt rechnen können, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Wenn abschließend tatsächlich festgestellt wird, dass der Co-Pilot den Absturz absichtlich herbeigeführt hat, wäre die Haftung der Fluggesellschaft nach Angaben des Luftfahrtrecht-Spezialisten Peter Urwantschky grundsätzlich unbegrenzt. "Es gibt dann keine Haftungsbeschränkung", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. "Bei technischen Fehlern hingegen müsse die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen mit maximal 150 000 Euro haften."
    (mg/lob)