Die Beschwerden stammen überwiegend von Privatpersonen, wie Presserats-Sprecher Tilmann Kruse in Berlin mitteilte. Darin gehe es unter anderem darum, dass der Copilot in den Berichten mit vollem Namen und mit Bild eindeutig identifizierbar gewesen sei. Weitere Beschwerde-Inhalte waren demnach die Veröffentlichung von Opfer-Fotos, ein mangelnder Schutz der Angehörigen und eine Vorverurteilung des Copiloten.
Ein Sprecher des Presserats sagte, noch nie habe es so viele Beschwerden zu einem einzigen Themenkomplex gegeben. So seien es zur Berichterstattung über das tödliche Massengedränge bei der Duisburger Love Parade 2014 nur etwa halb so viele gewesen.
Schärfste Presserat-Maßnahme: Die "Rüge"
Die betroffenen Medien werden in Kürze über die Beschwerden informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Dann entscheiden die Beschwerdeausschüsse per Abstimmung, ob die Beschwerde begründet ist und welche Maßnahme ausgesprochen wird. Der Presserat kann einen Hinweis, eine Missbilligung und als schärfste Maßnahme eine Rüge aussprechen.
Der Airbus A320 von Germanwings war am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf über den Alpen abgestürzt. Alle 150 Menschen an Bord kamen dabei ums Leben. Der Copilot führte den Absturz nach Erkenntnissen der Ermittler absichtlich herbei.
(mg/bor)