"Er war nicht mehr in der Lage, ein Flugzeug zu fliegen", sagte Staatsanwalt Robin. Wegen Mordes kann die französische Justiz nicht ermitteln, da der Täter tot ist - so sieht es die Rechtsprechung in Frankreich vor, wie unsere Paris-Korrespondentin Ursula Welter berichtet.
„Hingegen können wir untersuchen", so Robin, "wieso jemand ein Flugzeug fliegen konnte, der bereits wegen psychischer Probleme behandelt worden war, obwohl dessen Flugerlaubnis Auflagen hatte, regelmäßige , medizinische Kontrolle verlangte, obwohl er augenscheinlich Antidepressiva nahm, obwohl er sieben Mal in den vergangenen Monaten beim Arzt war, darunter bei drei Psychiatern, obwohl er im Monat des Absturzes zehn Tage krank geschrieben wurde".
Und obwohl ihm mehrere Ärzte psychische Labilität und Fluguntauglichkeit bescheinigten.
Und obwohl ihm mehrere Ärzte psychische Labilität und Fluguntauglichkeit bescheinigten.
Ermittlungen gegen Fluggesellschaften
Der Staatsanwalt hat ein Verfahren wegen vorsätzlicher Tötungen gegen Unbekannt eingeleitet. Er kündigte Ermittlungen auch gegen Lufthansa und Germanwings an. Es gebe aber bisher keinerlei Beweise, dass Germanwings oder die Muttergesellschaft Lufthansa Informationen über den aktuellen Gesundheitszustand des 27 Jahre alten Copiloten gehabt hätten.
Vor der Pressekonferenz hatte Robin mehrere Stunden lang Angehörige der Opfer in Paris über den Stand der Ermittlungen informiert. Der Copilot von Flug 4U9525 soll den bisherigen Ermittlungen zufolge das Flugzeug am 24. März absichtlich in den französischen Alpen zum Absturz gebracht haben. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben.
(nch/ach)