Archiv

Gescheiterte Paritätsregelung in Thüringen
"Wir sind willens, einen neuen Anlauf zu nehmen"

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das rot-rot-grüne Paritätsgesetz gekippt. Der Richterspruch sei bedauerlich, aber man sei kampferprobt bei der Gleichstellung, sagte Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionschefin der Grünen im Thüringer Landtag, im Dlf. Ziel sei eine verfassungskonforme Neuregelung.

Astrid Rothe-Beinlich im Gespräch mit Dirk-Oliver Heckmann |
Plenarsitzung im Thüringer Landtag am 5. März 2020.
Die Richter haben entschieden: Die Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen (imago)
Die Abgeordneten des letzten Thüringer Landtages bestanden noch zu 42 Prozent aus Frauen. Nach der letzten Landtagswahl ist der Anteil aber auf 31 Prozent zurückgegangen. Der Grund: Der sehr hohe Anteil von Männern in der CDU und in der AfD-Fraktion. Linke, SPD und Grüne brachten deshalb ein Paritätsgesetz auf den Weg, das die Parteien dazu verpflichten sollte, ihre Wahllisten so zu gestalten, dass Männer und Frauen zahlenmäßig gleich vertreten sind. Doch das wollte die Alternative für Deutschland nicht hinnehmen und zog vor den Verfassungsgerichtshof. Das Ergebnis des Urteils: Das Paritätsgesetz verstößt gegen die Verfassung, ist damit nichtig.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU, l), und Annegret Kramp-Karrenbauer, Bundesministerin der Verteidigung und CDU-Vorsitzende sitzen nebeneinander.
CDU-Politiker Mohring zu Frauenquote - "Das geht nur Stück für Stück"
Der Thüringer CDU-Politiker Mike Mohring hat den Vorschlag für eine Frauenquote in seiner Partei grundsätzlich begrüßt. Man müsse aber auch fragen, wie lebensnah der Vorschlag gestaltet sei, sagte Mohring im Dlf. Unter anderem sei eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Parteiarbeit nötig.
Der Richterspruch sei bedauerlich, sagte Astrid Rothe-Beinlich. Sie ist Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grüne im Thüringer Landtag, eine der Fraktionen, die die Landesregierung trägt. Sie hätte sich gewünscht, dass das Gericht Hinweise gibt, wie es vielleicht doch zu einer verfassungskonformen Regelung kommen könnte. Die Politikerin kündigte den Versuch an, ein neue Gesetzesregelung für eine Parität der Geschlechter auf den Weg zu bringen.

Das Interview im Wortlaut:
Dirk-Oliver Heckmann: Der Landesverfassungsgerichtshof verwirft das Paritätsgesetz. Frau Rothe-Beinlich, was ist da schiefgelaufen, als Sie zusammen mit SPD und Linken dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben?
Astrid Rothe-Beinlich: Sagen wir es mal so: Es war schon keine einfache Geburt, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Wir als Grüne haben seit der fünften Legislatur darum gerungen, Wege zu finden, ein Paritätsgesetz in Thüringen zu verankern. In der sechsten Legislatur gab es dann dafür eine Mehrheit, zumindest für die Wahllisten eine Regelung vorzuschlagen. Nicht betroffen waren ja die Direktmandate, was im Übrigen durchaus auch eine besondere Problematik darstellt, weil ja beispielsweise die CDU-Fraktion ausschließlich mit Direktmandaten besetzt ist. Insofern muss man sagen, das war ein Kompromiss, den wir gefunden hatten, und es ist natürlich aus unserer Sicht ausgesprochen bedauerlich, dass die Entscheidung des Gerichts mehrheitlich so ausgefallen ist, wie sie heute ausgefallen ist.
"Zwei der Sondervoten von den beiden Richterinnen"
Heckmann: Bedauerlich oder peinlich?
Rothe-Beinlich: Ich finde es erst mal bedauerlich. Mir sind natürlich die abweichenden Voten - Sondervoten heißen sie - sehr viel näher. Ich finde es auch ein Stück weit bezeichnend, wenn wir uns die Zusammensetzung des Gerichts beispielsweise anschauen. Es war leider zu befürchten, das will ich ganz deutlich sagen. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass es Hinweise gibt, wie wir vielleicht doch zu einer verfassungskonformen Regelung kommen, weil man ja auch wissen muss, dass auch die Verfassungsgebungsgeschichte selbst nicht ganz so schlicht zu betrachten ist, wie sie vielleicht jetzt dargestellt wird. Auch damals schon gab es heftige Diskussionen um die Frage, inwieweit die Gleichstellung der Geschlechter auch in der Verfassung noch deutlicher geregelt werden könnte oder müsste.
Heckmann: Lassen Sie mich da kurz einhaken, Frau Rothe-Beinlich. Sie spielen auf die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs an und damit darauf, dass da Männer in der Mehrzahl waren. Wollen Sie das damit sagen, oder?
Rothe-Beinlich: Ich stelle das nur fest, dass zwei der Sondervoten von den beiden Richterinnen kamen, ein Sondervotum auch von einem Richter. Die anderen sechs Richter sind männlich, die so entschieden haben. Ich will das jetzt gar nicht werten, ich stelle es einfach mal fest.
Heckmann: Das heißt, es könnte sein, Sie sind der Meinung, dass diese Richter ihre Entscheidung von ihrem eigenen Geschlecht abhängig gemacht haben?
Rothe-Beinlich: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe wie gesagt nur festgestellt, dass interessanterweise gerade die Richterinnen im Verfassungsgericht zu einer anderen Auffassung gekommen sind. Ich unterstelle das nicht per se, dass Richter das nicht auch anders sehen können. Das zeigt ja der Fall des Verfassungsrichters Petermann, der auch ein Sondervotum entsprechend abgegeben hat.
Bodo Ramelow, dahinter Astrid Rothe-Beinlich
Astrid Rothe-Beinlich (Grüne) neben Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) (dpa/ Martin Schutt)
Heckmann: Noch mal zurück zu Ihrem Gesetzentwurf, der jetzt durchgefallen ist. Haben Sie denn eigentlich nicht verfassungsrechtlich prüfen lassen?
Rothe-Beinlich: Wir haben ihn natürlich prüfen lassen. Aber da hat in der Tat das Sprichwort zugetroffen, zwei Juristinnen, drei Meinungen. Insofern gab es immer Stimmen, die davor gewarnt haben. Es gab aber auch Stimmen, die gesagt haben, wir sehen gute Gründe dafür, das so zu machen, wir sehen das als völlig verfassungskonform an. Wie gesagt: Uns liegt ja auch die Urteilsbegründung noch nicht schriftlich vor.
Heckmann: Aber die Kritik gab es ja schon vorher, wenn ich da noch mal einhaken darf. Haben Sie möglicherweise die Augen davor verschlossen?
Rothe-Beinlich: Wir haben die Augen ganz sicher nicht verschlossen. Aber wir sind den mutigen Weg gegangen, in der Abwägung zu sagen, dass wir davon überzeugt waren und sind, dass Parität auch über Gesetze festgeschrieben werden sollte, weil wir leider nicht sehen, dass sich "die Frage der Gleichstellung" von selbst klärt.
Heckmann: Ist das wirklich ein mutiger Weg, oder vielleicht ein Weg, der sogar fatal ist? Denn die AfD - wir haben es gerade von Henry Bernhard, unserem Korrespondenten, gehört -, die kann sich jetzt als Verteidigerin von Verfassung und Demokratie präsentieren. Ist das nicht ein gewaltiger politischer Schaden, den die Regierungsfraktionen in Thüringen damit angerichtet haben?
Rothe-Beinlich: Ich würde, ehrlich gesagt, die AfD jetzt nicht so hochstilisieren, weil wer die AfD kennt, weiß, dass sie auch hier nur die Bühne des Verfassungsgerichts nutzt, um einmal mehr dafür zu streiten, wofür sie steht, und dass die AfD ganz sicher nicht für Frauenförderung und für paritätisch besetzte Parlamente ist, ist ja keine wirkliche Überraschung. Klar ist, dass wir uns die Frage stellen müssen, ob wir hätten vielleicht weitsichtiger sein müssen mit der Einbringung des Gesetzes, aber ich kann Ihnen versichern, wir haben das geprüft. Wir haben ja auch mit dem Juristinnenbund beispielsweise zusammengearbeitet. Wir hatten auch viele Expertinnen, die daran mitgewirkt haben. Und wir waren zu dem Schluss gekommen, dass dies durchaus auch verfassungsgemäß ist. Wie gesagt: Mindestens drei Richterinnen sehen das ja auch anders. Insofern werden wir uns das genauer anschauen müssen und natürlich auch die Folgen diskutieren, denn Brandenburg beispielsweise hat ja heute die Urteilsgebung auch sehr interessiert verfolgt.
"Wir werden es natürlich auch juristisch prüfen"
Heckmann: Die drei Richter und Richterinnen sind aber in der Minderheit. Das Urteil ist anders ausgefallen. Das ist wichtig, an dieser Stelle vielleicht noch mal festzuhalten. Trotzdem die Frage an Sie: Wie geht es denn jetzt weiter? Wollen Sie einen zweiten Anlauf wagen und mit den Hinweisen der Sondervoten möglicherweise dieses Gesetz verändert noch mal auf den Weg bringen? Oder lassen Sie es lieber bleiben?
Rothe-Beinlich: Wir sind in der Tat "kampferprobt" im Bereich der Gleichstellung und der Rechte von Frauen. Insofern geben wir ganz bestimmt nicht so schnell bei. Wir werden uns die Sondervoten sehr genau anschauen. Wir hoffen, dass wir darin auch Zugänge finden, doch noch ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen. Wir würden dann auch gern noch die Problematik wie gesagt der Direktmandate mit aufgreifen, um auch dafür eine Regelung zu finden. Und ja, wir sind willens, einen neuen Anlauf zu nehmen.
Heckmann: Und Sie glauben dann, dass das verfassungsfest sein wird, wenn die Direktmandate sogar auch noch mit reingenommen werden?
Rothe-Beinlich: Das müssen wir uns anschauen. Wir werden es natürlich auch juristisch prüfen. Wie gesagt, das weiß man vorher nicht. Ich habe ja auch gesagt, ich nehme das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis. Wie gesagt, wir waren anderer Überzeugung, als wir das Gesetz eingebracht haben. Aber in der Sache sind wir weiter der Meinung, dass es hier eine gesetzliche Regelung braucht, und selbstverständlich ist unser Anspruch, die auch verfassungskonform auf den Weg zu bringen.
Heckmann: Die Frage ist ja, wenn es jetzt kein neues Gesetz geben sollte, weil die Koalitionspartner sich das doch anders überlegt haben, wie der Anteil von Frauen in Parlamenten erhöht werden kann, denn dass er erhöht werden soll, darin sind sich die meisten ja, denke ich, einig. Aber ist es nicht die Aufgabe der Parteien selbst, eine Parität anzubieten und das den Wählerinnen und Wählern zu überlassen, ob man dieses Angebot wahrnimmt, ja oder nein, und jeder Partei, die das nicht will, es zu überlassen, das nicht zu tun?
Rothe-Beinlich: Nun ja. Man sieht ja, was dabei herauskommt, wenn man es den Parteien überlässt. Bei uns gehört es zur grünen DNA. Wir haben ein Frauenstatut, was bindend ist. Wir sind, glaube ich, in Deutschland auch die einzige Fraktion mit einem Frauenanteil von 80 Prozent. Bei uns wird konsequent jeder ungerade Platz ausschließlich für Frauen vorbehalten.
Heckmann: Daran sieht man ja, es geht auch ohne Gesetz.
Rothe-Beinlich: Nun ja, aber wir stellen als Grüne nicht unbedingt die Mehrheit in den Parlamenten. Das muss man ganz klar sagen. Gäbe es nur Rot-Rot-Grün, hätten wir tatsächlich auch eine gleichberechtigte Repräsentanz in Thüringen, aber es gibt – und das in nicht unerklecklicher Anzahl – auch Parteien wie die FDP, die CDU oder auch die AfD, und da sieht man, dass die Männerdominanz extrem stark ist. Und ja, natürlich entscheiden auch die Wählerinnen und Wähler. Selbstverständlich müssen sich Parteien überlegen, wie sie attraktiver für Frauen werden. Überhaupt muss sich Politik überlegen, wie sie Frauen dafür gewinnt, sich einzubringen.
Frauen stehen immer wieder besonders im Fokus. Wir erleben das ja jetzt auch gerade mit drei Politikerinnen, die in besonderer Weise gerade beobachtet werden, wenn ich das so sagen darf, oder bedroht werden. Das ist ein schwieriger Job, keine Frage, und Parteien müssen sich auch Gedanken machen, aber ich bin davon überzeugt, auch wenn Quotenregelungen nicht charmant sind, sie sind einzigartig wirkungsvoll. Und es hat mir noch niemand anders sagen können, wie das von selbst passieren soll, und insofern braucht man, glaube ich, einfach einen langen Atem.
"Wir sind als Grüne nun mal dezidiert keine Volkspartei"
Heckmann: … wenn sie denn verfassungsfest sind. Aber es wäre ja, um auf meinen Punkt noch mal zurückzukommen, auch ein Wettbewerbsvorteil für Parteien wie beispielsweise die Grünen oder die SPD oder Die Linke, damit werben zu können, wir haben genug Frauen hier auf unseren Listen und sind deswegen auch für viele, viele Frauen wählbar. Das könnte Ihnen doch in die Karten spielen.
Rothe-Beinlich: Genug ist sicherlich nie genug, wie man so schön sagt. Wir werben ja auch damit. Wir werden ja auch überdurchschnittlich von Frauen gewählt. Gerade als Grüne ist das ja durchaus die Realität. Nichts desto trotz geht es uns ja darum, dass die gesamte Gesellschaft ein entsprechendes Angebot hat. Ich meine, wir sind als Grüne nun mal dezidiert keine Volkspartei, und wir meinen schon, dass die gesamte Bevölkerung auch gleichberechtigt im Parlament vertreten sein sollte. Insofern - in der CDU ist es ja wahrscheinlich auch kein Zufall, dass da gerade eine Quotenregelung auf Bundesebene diskutiert wird - ist es gar nicht so abwegig, auf diesen Gedanken zu kommen. Die CDU jedenfalls hat das Thema ja gerade ganz frisch auf der Tagesordnung.
Heckmann: Wir haben nur noch 30 Sekunden. Letzte Frage: Auch in Brandenburg wird das entsprechende Gesetz überprüft. Denken Sie, dass das genauso ausgeht wie in Thüringen?
Rothe-Beinlich: Das kann ich schwer orakeln. Ich weiß nicht, wie der Verfassungsgerichtshof dort genau zusammengesetzt ist. Und ganz genau gleich ist das Gesetz auch nicht. Insofern warten wir es mal ab. Es wird spannend.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.