
Die beiden waren zuvor jahrzehntelang in Südamerika untergetaucht. Die eher geringe Strafe sei trotz des geplanten schweren Anschlags angemessen, weil es letztlich bei einem Versuch geblieben und seit her Tat viel Zeit vergangen sei. Zudem seien die Täter zurückgekehrt und hätten Geständnisse abgelegt, begründete das Berliner Kammergericht sein Urteil.
Die Verurteilten und ein inzwischen gestorbener Komplize hatten im April 1995 als linksextremistische Gruppe unter dem Namen "Das K.O.M.I.T.E.E." einen Sprengstoffanschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau geplant.
Diese Nachricht wurde am 08.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.