Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. In den drei westlichen Besatzungszonen wird an der Entwicklung einer demokratischen Presse und eines freien Rundfunks gearbeitet - unter der Zensur der alliierten Sieger natürlich. Ein gemeinsames Konzept haben Engländer, Amerikaner und Franzosen nicht, aber in jeder ihrer Besatzungszonen entstehen mehrere Militärsender, die zu den Keimzellen bundesdeutscher Rundfunkanstalten werden.
Nach und nach übernehmen deutsche Mitarbeiter die jeweiligen Sendebetriebe bei Radio Bremen beispielsweise, bei Radio München, dem nachmaligen Bayerischen Rundfunk, oder bei Radio Frankfurt, dem späteren Hessischen Rundfunk. Ihnen allen ist bewusst, welch wichtige Rolle das Radio als Kommunikationsmittel spielt, war es doch im Dritten Reich in beispielsloser Weise als Propagandainstrument missbraucht worden. Reichspropagandaminister Goebbels hatte dies auch offen bekannt:
Joseph Goebbels: "Den Rundfunk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen, keine andere Idee soll hier zu Worte kommen. Der Rundfunk hat sich der Zielsetzung, die sich die Regierung der nationalen Revolution gestellt hat, ein- und unterzuordnen."
Leicht war es gewesen, den Rundfunk gleichzuschalten, da er in der Weimarer Zeit zentralistisch organisiert gewesen war. Professor Fritz Eberhardt, als Intendant des Süddeutschen Rundfunks Gründungsmitglied der ARD, erinnerte sich, dass dies eines der Hauptargumente für die föderale Grundstruktur der neuen Dachorganisation war - gegen den Willen von Hans Bredow, des ehemaligen Rundfunkkommissars der Weimarer Republik:
Fritz Eberhardt: "Wir wollten keinen Zentralismus wieder haben und hatten dafür gute Gründe. Auch hätten uns die Besatzungsmächte das vermutlich nicht erlaubt. Bredow aber war der Vertreter des Zentralismus, war er bereits in der Weimarer Zeit. Er war auch ein Vertreter des sogenannten Unterhaltungsrundfunks und das hatte zur Folge, das Politik sehr klein geschrieben wurde, das kein politischer Widerstand gegen die Nazis von Seiten des Rundfunks entfaltet wurde und so haben wir föderalistisch die Arbeitsgemeinschaft aufgebaut und die Politik drin gelassen, wo sie hingehört."
Am 9. und 10.Juni 1950 trafen sich die Intendanten der bis dahin sechs Rundfunkanstalten aus Hamburg, Bremen, Frankfurt, Baden-Baden, Stuttgart und München in Bremen und gründeten die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Das Kürzel ARD legten sie sich erst vier Jahre später auf Wunsch der Europäischen Rundfunkunion zu, die mit solchen Abkürzungen zu arbeiten pflegt.
Was als lose Zusammenarbeit einzelner Hörfunkstationen begann, formierte sich in kurzer Zeit zu einem der größten Medienunternehmen der Welt. Der Grund: der Aufbau eines gemeinsamen Fernsehprogramms. Mit dem Vorspiel auf dem Theater aus Goethes Faust begann die Fernsehära der Bundesrepublik:
"Achtung:...viel geliebter Mann."
Der langjährige Vorsitzende der ARD, Hans Bausch, erinnerte sich:
Hans Bausch: "Ein notwendiger Zwang zur Zusammenarbeit veranlasste die jungen Rundfunkanstalten in der ARD im Jahre 1953, das Fernsehen gemeinsam aufzubauen. Weil die Finanzkraft einer einzelnen Rundfunkanstalt niemals ausgereicht hätte, das deutsche Fernsehen ins Leben zu rufen. Der Gedanke an eine zentrale Produktionsstätte oder an eine einheitliche Organisation fand zwar Freunde in der Hauptstadt der inzwischen gegründeten Bundesrepublik, doch die Rundfunkanstalten zogen es vor, einen Fernsehvertrag für ein Gemeinschaftsprogramm zu schließen und die Programmanteile prozentual je nach finanzieller Leistungskraft auf die einzelnen Anstalten zu verteilen."
Eines der Leitmotive in der Geschichte der ARD klang damit schon an: Auch wenn der Zuschauer unter diesem Kürzel in erster Linie mit dem Zusatz "Deutsches Fernsehen" etwas anzufangen wusste, so war und blieb die ARD doch ein föderaler Verbund einzelner Anstalten, die aber erstaunlich schnell – quasi organisch - eine gemeinsame Organisationsstruktur entwickelten. Schwieriger als das Innenverhältnis war da die Auseinandersetzung mit der deutschen Politik.
Denn die witterte spätestens 1955 Morgenluft, also in dem Jahr, als die Bundesrepublik die volle politische Handlungsfreiheit gewonnen hatte und die alliierten Vorschriften außer Kraft traten. Schon im ersten Wahlkampf 1949 hatte Adenauer den, wie er es ausdrückte, "roten NWDR" den damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk, heftig angegriffen. Doch die Sendeanstalten, die noch vor der Gründung der Bundesrepublik nach Länderrecht ins Leben gerufen worden waren, konnten von der Bundesebene aus kaum belangt werden, zumal die Alliierten das nicht zugelassen hätten. Umso intensiver wurde das Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern nach 1955, auch weil das Grundgesetz den öffentlich-rechtlichen Status des Rundfunks nicht festgelegt hatte.
Politisch vollständig unabhängig war der Rundfunk in der Bundesrepublik natürlich nie. Die Aufnahme des RIAS, eines bis zuletzt amerikanischen Senders, als Gastmitglied in der ARD war genauso politisch motiviert und gefördert wie die Aufspaltung des NWDR in NDR und WDR oder die Gründung des Senders Freies Berlin am 1.Juni 1954:
"Hier ist der Sender Freies Berlin mit seinem ersten Programm. Wir senden über Mittelwelle mit 566 KHz, über Ultrakurzwelle mit 90 MHz und über den Drahtfunk im Langwellenbereich mit 291 KHz. Es ist 4 Uhr 57. Dienstag, der 1.Juni 1954."
Unbestritten ist, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den 50er Jahren zu einem Sammelplatz der kritischen Intelligenz entwickelt hatte und damit der Bundesregierung unter Konrad Adenauer ein Dorn im Auge war. Ausdauernd und permanent versuchte der Bund daher, gestalterischen Einfluss auf die Rundfunkpolitik zu gewinnen. Mit der Gründung des Kurzwellendienstes für das Ausland, der Deutschen Welle, und dem Deutschen Langwellensender, aus dem 1962 der Deutschlandfunk wurde und der vor allem die Bevölkerung der sogenannten "Ostzone" informieren sollte, war er schon gesetzgeberisch in Aktion getreten.
Der Siegeszug des Fernsehens fokussierte die Begehrlichkeiten auf das neue Medium. Just als die Zahl der angemeldeten Fernsehgeräte in der Bundesrepublik die Millionengrenze überschritten hatte, nämlich im Jahr 1957, erreichte Konrad Adenauer die parlamentarische Mehrheit, die ihm die Möglichkeit eröffnete, sich gegen die Politik der Länder durchzusetzen. Das Bundespostministerium entwickelte Pläne, ein Sendernetz für ein zweites Fernsehprogramm aufzubauen, das sich durch Werbung finanzieren sollte. Entsprechende Interessenten aus der Wirtschaft hatten schon vorgesprochen.
Die Länder, auch die unionsregierten, waren empört und setzten darauf, ein zweites Programm unter der Regie der schon existierenden Sender durchzuführen, um zu hohe Investitionen zu vermeiden – und ihre eigenen Rechte zu wahren. Ein Bundesgesetz wie es Adenauer vorschwebte, eine Aufteilung der Kompetenzen mit 51 Prozent beim Bund, sollte unter allen Umständen verhindert werden.
In dieser Situation gründete Adenauer – quasi im Handstreich – zusammen mit Justizminister Fritz Schäffer, der als Treuhänder für eine zukünftige Beteiligung der Länder fungieren sollte, die "Deutschland-Fernsehen-GmbH" - und er hatte auch nicht vergessen, das Deutsche Fernsehen dazu einzuladen:
Konrad Adenauer: "Ich kann daran nur folgende Worte knüpfen: Zunächst, dass ich hoffe, dass die Länder recht bald von den ihnen vorbehaltenen Rechten Gebrauch machen und zweitens möchte ich allen Zuhörern erklären, dass die Vorbereitungen so weit getroffen sind, das vom ersten Januar des Jahres 1961 an die Ausstrahlungen erfolgen und endlich möchte ich Ihnen, meine Herren vom ersten Fernsehen und bisher einzigen Fernsehen danken dafür, dass sie hierher gekommen sind. Ich denke, das ist ein Zeichen dafür, dass wir in edlem Wettstreite miteinander zum Wohle des deutschen Volkes arbeiten."
Die ARD-Intendanten reagierten mit bislang unbekannter Schärfe. Sie beauftragten ihren jüngsten Kollegen, den SDR-Vorsitzenden Hans Bausch, der vor seinem Amtsantritt CDU-Landtagsabgeordneter gewesen war, mit einer Erwiderung:
Hans Bausch: "Mit der Gründung einer privatwirtschaftlich organisierten Fernsehgesellschaft für das zweite Fernsehprogramm wird die öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Basis der Rundfunkorganisation in Deutschland aufgegeben. Dieser einseitige und vorbedachte Schritt der Bundesregierung erfüllt die Intendanten mit Sorge und Bestürzung. Im Gegensatz zu der bewährten öffentlich-rechtlichen Grundlage des Fernsehens soll nunmehr ein kommerzielles System geschaffen werden. Die Intendanten sehen darin Gefahr für die Unabhängigkeit und die Objektivität eines der wichtigsten Informationsmittel. Sie warnen vor den Folgen für unsere Gesellschaft und das politische Leben."
Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Hessen reichten vor dem Bundesverfassungsgericht Klage ein. Das daraufhin folgende Urteil aus Karlsruhe schrieb Rundfunkgeschichte. Zum ersten Mal wurde verfassungsrechtlich festgestellt, dass der Rundfunk unter der Hoheit der Länder steht und er unter dem Primat der Meinungsfreiheit staatsfern organisiert werden muss:
"Artikel 5 verlangt jedenfalls, dass dies moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staate noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird. Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden, dass alle in Betracht kommenden Kräfte ihren organen Einfluss haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können und dass für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich sind, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, von Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten."
Die Bundesländer hatten es nun schwarz auf weiß: ihnen obliegt die Rundfunkhoheit. Diesem Auftrag entsprechend beschlossen sie die Gründung eines zweiten öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders, nämlich des ZDF. Bis dieses sein Programm aufnehmen konnte, nämlich 1963, strahlte die ARD ein zweites eigenes Programm aus. Doch die Versuche, den Fernsehmarkt weiter aufzubrechen, hörten nicht auf. Die ARD blieb im Spannungsfeld der Politik.
1976 warf die unionsnahe Demoskopin Elisabeth Noelle-Neumann dem ARD-Fernsehen vor, es habe die CDU/CSU und ihren Kanzlerkandidaten Helmut Kohl im Laufe des Wahlkampfes, der dann für die Union verloren ging, massiv benachteiligt. Seither nahm der politische Druck auf die ARD ständig zu. Als Helmut Kohl dann Bundeskanzler geworden war, forcierte die neue Regierung und ihr Postminister Christian Schwarz-Schilling die Verkabelung der Republik und die Zulassung privater Fernseh- und Hörfunkangebote.
Natürlich ging das nur mit Hilfe der Länder, über Kabelpilotprojekte beispielsweise in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und über die Errichtung sogenannter Landesmedienanstalten, die bis heute die Programme der kommerziellen Anbieter lizenzieren und überwachen. Da die Ansiedelung privater Medienunternehmen für viele Länder als wichtige Maßnahme zur Gewinnung von Arbeitsplätzen galt, konnte die Kommerzialisierung nahezu ungehindert durchgeführt werden. Und das trotz vieler Mahnungen, dass die Kommerzialisierung zur Verflachung des ganzen Programmangebotes führen müsse. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt, der in seiner aktiven Zeit ein heftiger Gegner privater Fernsehangebote war, resümierte im Nachhinein:
Helmut Schmidt: "Wir müssen uns bewusst bleiben, dass die Ankunft der elektronischen Medien möglicherweise die Erfahrungswelt der Menschheit stärker verändern wird als vor 500 Jahren die Ankunft des Buchdrucks. Und die Gefahr der Nivellierung erscheint mir durchaus eine reale Gefahr. Dem entspricht die Notwendigkeit, dass diejenigen, die die Programme machen, wissen, was sie tun und dass sie es verantworten müssen, wollen und können. Die Gefahr der Manipulation des Ausschnittes aus der Wirklichkeit ist groß. Man muss aufpassen, dass dem Fernsehzuschauer, insbesondere den Kindern und Jugendlichen die menschliche Gesellschaft nicht als einziges Album von Katastrophen und Verbrechen dargestellt wird."
Billige Massenware überschwemmt seither die Bildschirme der Republik – allerdings nicht nur die, die private Sender ausstrahlen. Denn auch die ARD fühlte sich verpflichtet, in ihrer Programmgestaltung den Massengeschmack stärker als bisher zu bedienen, um im Wettbewerb nicht unterzugehen und ihre Existenzberechtigung zu wahren. Denn schließlich wird sie durch die Gebührengelder eines jeden Rundfunkteilnehmers finanziert – und nicht nur durch Werbung.
Die Höhe der Gebührenfinanzierung allerdings muss regelmäßig durch die Regierungen der Länder abgesegnet werden – und von hier drohte Anfang des Jahres 1995 neues Ungemach. Die Ministerpräsidenten Sachsens und Bayerns, Biedenkopf und Stoiber, schlugen in einem aufsehenerregenden Papier die Abschaffung des Ersten Deutschen Fernsehens und die Zurückführung der ARD auf ihre Landessender vor, falls die ARD ihre Rationalisierungsbestrebungen nicht intensiviere. Ein heftiger Schlagabtausch im Bundestag war die Folge, unter anderem zwischen Edmund Stoiber und dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Hans Eichel:
Edmund Stoiber : "Wir wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Reform der ARD und nicht ihre Zerschlagung. Wir wollen einen starken, konkurrenzfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der im dualen Rundfunksystem die Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung gewährleistet. Wir wollen gleichgewichtige Länderanstalten mit flexibler Kooperation und ohne finanzielle Abhängigkeit, also Anstalten mit einer wirtschaftlich vernünftigen Größenordnung, die ohne Finanzausgleich auskommen."
Hans Eichel : "Sie wollen, und deswegen muss das alles ja ein anderes Ziel haben, die ARD in Geiselhaft nehmen, um die verbleibenden Programme stromlinienförmig nach Ihren Interessen auszurichten, unliebsame Kritiker mundtot zu machen und die Ihnen genehmen Programme auch wirtschaftlich zum Erfolg führen. Zu diesem Verfassungsbruch, meine Damen und Herren, werden wir Ihnen die Hand nicht reichen."
Doch das war auch nicht nötig, denn das Biedenkopf/Stoiber-Papier entpuppte sich als einschüchternde Drohung, der keine Taten folgten. Denn in einem neuen Rundfunkstaatsvertrag wurde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine erneute Erhöhung der Rundfunkgebühren gewährt und die Möglichkeit zum Aufbau neuer Fernsehspartenkanäle gegeben.
Heute, am 50.Jahrestag ihres Bestehens, steht die ARD im Wettbewerb mit ihrer Konkurrenz gut da. Das Erste Deutsche Fernsehen erreicht konstante Marktanteile von rund 14 Prozent und liegt damit im ständigen Wettstreit mit RTL um die Spitzenposition. Ihre neun dritten Programme, zu denen seit 1990 auch der ORB und der MDR gehören, erreichen rund 10 Prozent Marktanteil und bleiben damit eine beachtliche Größe, nachdem sie in den 80er Jahren Schritt für Schritt zu Vollprogrammen ausgebaut worden sind. Neue Sender wie der Ereignis- und Dokumentationskanal Phoenix und das Kulturprogramm 3sat sorgen für noch mehr Profil, der werbefreie Kinderkanal hilft Eltern den Fernsehkonsum ihrer Kinder sinnvoll zu steuern. Beteiligt ist die ARD auch am deutsch-französischen Kanal ARTE.
Die Fernseh- und Hörfunkprogramme der ARD waren und sind ein wesentlicher kultureller und gesellschaftlicher Faktor in Deutschland - und das nicht nur, weil sie rund 25.000 Festangestellten und mindestens genau so vielen freiberuflichen Journalisten, Künstlern und Technikern den Lebensunterhalt garantieren. Magazine wie Panorama oder Monitor sorgten und sorgen für politische Diskussionen, Dokumentarfilmer wie Eberhard Fechner und Heinrich Breloer schrieben und schreiben Fernsehgeschichte, die Informationssendungen Tagesschau und Tagesthemen sind die anerkanntesten und meistgesehenen im Deutschen Fernsehen. Die Tagesschau ist dabei das Markenzeichen, das die ARD nahezu seit ihrer Gründung begleitet.
"Hier ist das Deutsche Fernsehen mit der Tagesschau."
Die ARD hat sich also behauptet. Doch die Reform, die sie sich selbst verordnet hat, wird weitergehen. Nachdem die Gründungsmitglieder SDR und SWF zum Sender SWR verschmolzen sind, ist die Zukunft der kleinen Sender Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk und auch des SFB ungewiß. Möglicherweise werden sie in den nächsten Jahren mit ihren großen Nachbaranstalten fusionieren. Was die nächsten Jahre für die ARD in einer sich immer schneller wandelnden Medienwelt bringen werden, bleibt offen.
Nach und nach übernehmen deutsche Mitarbeiter die jeweiligen Sendebetriebe bei Radio Bremen beispielsweise, bei Radio München, dem nachmaligen Bayerischen Rundfunk, oder bei Radio Frankfurt, dem späteren Hessischen Rundfunk. Ihnen allen ist bewusst, welch wichtige Rolle das Radio als Kommunikationsmittel spielt, war es doch im Dritten Reich in beispielsloser Weise als Propagandainstrument missbraucht worden. Reichspropagandaminister Goebbels hatte dies auch offen bekannt:
Joseph Goebbels: "Den Rundfunk werden wir in den Dienst unserer Idee stellen, keine andere Idee soll hier zu Worte kommen. Der Rundfunk hat sich der Zielsetzung, die sich die Regierung der nationalen Revolution gestellt hat, ein- und unterzuordnen."
Leicht war es gewesen, den Rundfunk gleichzuschalten, da er in der Weimarer Zeit zentralistisch organisiert gewesen war. Professor Fritz Eberhardt, als Intendant des Süddeutschen Rundfunks Gründungsmitglied der ARD, erinnerte sich, dass dies eines der Hauptargumente für die föderale Grundstruktur der neuen Dachorganisation war - gegen den Willen von Hans Bredow, des ehemaligen Rundfunkkommissars der Weimarer Republik:
Fritz Eberhardt: "Wir wollten keinen Zentralismus wieder haben und hatten dafür gute Gründe. Auch hätten uns die Besatzungsmächte das vermutlich nicht erlaubt. Bredow aber war der Vertreter des Zentralismus, war er bereits in der Weimarer Zeit. Er war auch ein Vertreter des sogenannten Unterhaltungsrundfunks und das hatte zur Folge, das Politik sehr klein geschrieben wurde, das kein politischer Widerstand gegen die Nazis von Seiten des Rundfunks entfaltet wurde und so haben wir föderalistisch die Arbeitsgemeinschaft aufgebaut und die Politik drin gelassen, wo sie hingehört."
Am 9. und 10.Juni 1950 trafen sich die Intendanten der bis dahin sechs Rundfunkanstalten aus Hamburg, Bremen, Frankfurt, Baden-Baden, Stuttgart und München in Bremen und gründeten die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Das Kürzel ARD legten sie sich erst vier Jahre später auf Wunsch der Europäischen Rundfunkunion zu, die mit solchen Abkürzungen zu arbeiten pflegt.
Was als lose Zusammenarbeit einzelner Hörfunkstationen begann, formierte sich in kurzer Zeit zu einem der größten Medienunternehmen der Welt. Der Grund: der Aufbau eines gemeinsamen Fernsehprogramms. Mit dem Vorspiel auf dem Theater aus Goethes Faust begann die Fernsehära der Bundesrepublik:
"Achtung:...viel geliebter Mann."
Der langjährige Vorsitzende der ARD, Hans Bausch, erinnerte sich:
Hans Bausch: "Ein notwendiger Zwang zur Zusammenarbeit veranlasste die jungen Rundfunkanstalten in der ARD im Jahre 1953, das Fernsehen gemeinsam aufzubauen. Weil die Finanzkraft einer einzelnen Rundfunkanstalt niemals ausgereicht hätte, das deutsche Fernsehen ins Leben zu rufen. Der Gedanke an eine zentrale Produktionsstätte oder an eine einheitliche Organisation fand zwar Freunde in der Hauptstadt der inzwischen gegründeten Bundesrepublik, doch die Rundfunkanstalten zogen es vor, einen Fernsehvertrag für ein Gemeinschaftsprogramm zu schließen und die Programmanteile prozentual je nach finanzieller Leistungskraft auf die einzelnen Anstalten zu verteilen."
Eines der Leitmotive in der Geschichte der ARD klang damit schon an: Auch wenn der Zuschauer unter diesem Kürzel in erster Linie mit dem Zusatz "Deutsches Fernsehen" etwas anzufangen wusste, so war und blieb die ARD doch ein föderaler Verbund einzelner Anstalten, die aber erstaunlich schnell – quasi organisch - eine gemeinsame Organisationsstruktur entwickelten. Schwieriger als das Innenverhältnis war da die Auseinandersetzung mit der deutschen Politik.
Denn die witterte spätestens 1955 Morgenluft, also in dem Jahr, als die Bundesrepublik die volle politische Handlungsfreiheit gewonnen hatte und die alliierten Vorschriften außer Kraft traten. Schon im ersten Wahlkampf 1949 hatte Adenauer den, wie er es ausdrückte, "roten NWDR" den damaligen Nordwestdeutschen Rundfunk, heftig angegriffen. Doch die Sendeanstalten, die noch vor der Gründung der Bundesrepublik nach Länderrecht ins Leben gerufen worden waren, konnten von der Bundesebene aus kaum belangt werden, zumal die Alliierten das nicht zugelassen hätten. Umso intensiver wurde das Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern nach 1955, auch weil das Grundgesetz den öffentlich-rechtlichen Status des Rundfunks nicht festgelegt hatte.
Politisch vollständig unabhängig war der Rundfunk in der Bundesrepublik natürlich nie. Die Aufnahme des RIAS, eines bis zuletzt amerikanischen Senders, als Gastmitglied in der ARD war genauso politisch motiviert und gefördert wie die Aufspaltung des NWDR in NDR und WDR oder die Gründung des Senders Freies Berlin am 1.Juni 1954:
"Hier ist der Sender Freies Berlin mit seinem ersten Programm. Wir senden über Mittelwelle mit 566 KHz, über Ultrakurzwelle mit 90 MHz und über den Drahtfunk im Langwellenbereich mit 291 KHz. Es ist 4 Uhr 57. Dienstag, der 1.Juni 1954."
Unbestritten ist, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den 50er Jahren zu einem Sammelplatz der kritischen Intelligenz entwickelt hatte und damit der Bundesregierung unter Konrad Adenauer ein Dorn im Auge war. Ausdauernd und permanent versuchte der Bund daher, gestalterischen Einfluss auf die Rundfunkpolitik zu gewinnen. Mit der Gründung des Kurzwellendienstes für das Ausland, der Deutschen Welle, und dem Deutschen Langwellensender, aus dem 1962 der Deutschlandfunk wurde und der vor allem die Bevölkerung der sogenannten "Ostzone" informieren sollte, war er schon gesetzgeberisch in Aktion getreten.
Der Siegeszug des Fernsehens fokussierte die Begehrlichkeiten auf das neue Medium. Just als die Zahl der angemeldeten Fernsehgeräte in der Bundesrepublik die Millionengrenze überschritten hatte, nämlich im Jahr 1957, erreichte Konrad Adenauer die parlamentarische Mehrheit, die ihm die Möglichkeit eröffnete, sich gegen die Politik der Länder durchzusetzen. Das Bundespostministerium entwickelte Pläne, ein Sendernetz für ein zweites Fernsehprogramm aufzubauen, das sich durch Werbung finanzieren sollte. Entsprechende Interessenten aus der Wirtschaft hatten schon vorgesprochen.
Die Länder, auch die unionsregierten, waren empört und setzten darauf, ein zweites Programm unter der Regie der schon existierenden Sender durchzuführen, um zu hohe Investitionen zu vermeiden – und ihre eigenen Rechte zu wahren. Ein Bundesgesetz wie es Adenauer vorschwebte, eine Aufteilung der Kompetenzen mit 51 Prozent beim Bund, sollte unter allen Umständen verhindert werden.
In dieser Situation gründete Adenauer – quasi im Handstreich – zusammen mit Justizminister Fritz Schäffer, der als Treuhänder für eine zukünftige Beteiligung der Länder fungieren sollte, die "Deutschland-Fernsehen-GmbH" - und er hatte auch nicht vergessen, das Deutsche Fernsehen dazu einzuladen:
Konrad Adenauer: "Ich kann daran nur folgende Worte knüpfen: Zunächst, dass ich hoffe, dass die Länder recht bald von den ihnen vorbehaltenen Rechten Gebrauch machen und zweitens möchte ich allen Zuhörern erklären, dass die Vorbereitungen so weit getroffen sind, das vom ersten Januar des Jahres 1961 an die Ausstrahlungen erfolgen und endlich möchte ich Ihnen, meine Herren vom ersten Fernsehen und bisher einzigen Fernsehen danken dafür, dass sie hierher gekommen sind. Ich denke, das ist ein Zeichen dafür, dass wir in edlem Wettstreite miteinander zum Wohle des deutschen Volkes arbeiten."
Die ARD-Intendanten reagierten mit bislang unbekannter Schärfe. Sie beauftragten ihren jüngsten Kollegen, den SDR-Vorsitzenden Hans Bausch, der vor seinem Amtsantritt CDU-Landtagsabgeordneter gewesen war, mit einer Erwiderung:
Hans Bausch: "Mit der Gründung einer privatwirtschaftlich organisierten Fernsehgesellschaft für das zweite Fernsehprogramm wird die öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Basis der Rundfunkorganisation in Deutschland aufgegeben. Dieser einseitige und vorbedachte Schritt der Bundesregierung erfüllt die Intendanten mit Sorge und Bestürzung. Im Gegensatz zu der bewährten öffentlich-rechtlichen Grundlage des Fernsehens soll nunmehr ein kommerzielles System geschaffen werden. Die Intendanten sehen darin Gefahr für die Unabhängigkeit und die Objektivität eines der wichtigsten Informationsmittel. Sie warnen vor den Folgen für unsere Gesellschaft und das politische Leben."
Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Hessen reichten vor dem Bundesverfassungsgericht Klage ein. Das daraufhin folgende Urteil aus Karlsruhe schrieb Rundfunkgeschichte. Zum ersten Mal wurde verfassungsrechtlich festgestellt, dass der Rundfunk unter der Hoheit der Länder steht und er unter dem Primat der Meinungsfreiheit staatsfern organisiert werden muss:
"Artikel 5 verlangt jedenfalls, dass dies moderne Instrument der Meinungsbildung weder dem Staate noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird. Die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen müssen also so organisiert werden, dass alle in Betracht kommenden Kräfte ihren organen Einfluss haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können und dass für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich sind, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, von Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten."
Die Bundesländer hatten es nun schwarz auf weiß: ihnen obliegt die Rundfunkhoheit. Diesem Auftrag entsprechend beschlossen sie die Gründung eines zweiten öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders, nämlich des ZDF. Bis dieses sein Programm aufnehmen konnte, nämlich 1963, strahlte die ARD ein zweites eigenes Programm aus. Doch die Versuche, den Fernsehmarkt weiter aufzubrechen, hörten nicht auf. Die ARD blieb im Spannungsfeld der Politik.
1976 warf die unionsnahe Demoskopin Elisabeth Noelle-Neumann dem ARD-Fernsehen vor, es habe die CDU/CSU und ihren Kanzlerkandidaten Helmut Kohl im Laufe des Wahlkampfes, der dann für die Union verloren ging, massiv benachteiligt. Seither nahm der politische Druck auf die ARD ständig zu. Als Helmut Kohl dann Bundeskanzler geworden war, forcierte die neue Regierung und ihr Postminister Christian Schwarz-Schilling die Verkabelung der Republik und die Zulassung privater Fernseh- und Hörfunkangebote.
Natürlich ging das nur mit Hilfe der Länder, über Kabelpilotprojekte beispielsweise in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und über die Errichtung sogenannter Landesmedienanstalten, die bis heute die Programme der kommerziellen Anbieter lizenzieren und überwachen. Da die Ansiedelung privater Medienunternehmen für viele Länder als wichtige Maßnahme zur Gewinnung von Arbeitsplätzen galt, konnte die Kommerzialisierung nahezu ungehindert durchgeführt werden. Und das trotz vieler Mahnungen, dass die Kommerzialisierung zur Verflachung des ganzen Programmangebotes führen müsse. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt, der in seiner aktiven Zeit ein heftiger Gegner privater Fernsehangebote war, resümierte im Nachhinein:
Helmut Schmidt: "Wir müssen uns bewusst bleiben, dass die Ankunft der elektronischen Medien möglicherweise die Erfahrungswelt der Menschheit stärker verändern wird als vor 500 Jahren die Ankunft des Buchdrucks. Und die Gefahr der Nivellierung erscheint mir durchaus eine reale Gefahr. Dem entspricht die Notwendigkeit, dass diejenigen, die die Programme machen, wissen, was sie tun und dass sie es verantworten müssen, wollen und können. Die Gefahr der Manipulation des Ausschnittes aus der Wirklichkeit ist groß. Man muss aufpassen, dass dem Fernsehzuschauer, insbesondere den Kindern und Jugendlichen die menschliche Gesellschaft nicht als einziges Album von Katastrophen und Verbrechen dargestellt wird."
Billige Massenware überschwemmt seither die Bildschirme der Republik – allerdings nicht nur die, die private Sender ausstrahlen. Denn auch die ARD fühlte sich verpflichtet, in ihrer Programmgestaltung den Massengeschmack stärker als bisher zu bedienen, um im Wettbewerb nicht unterzugehen und ihre Existenzberechtigung zu wahren. Denn schließlich wird sie durch die Gebührengelder eines jeden Rundfunkteilnehmers finanziert – und nicht nur durch Werbung.
Die Höhe der Gebührenfinanzierung allerdings muss regelmäßig durch die Regierungen der Länder abgesegnet werden – und von hier drohte Anfang des Jahres 1995 neues Ungemach. Die Ministerpräsidenten Sachsens und Bayerns, Biedenkopf und Stoiber, schlugen in einem aufsehenerregenden Papier die Abschaffung des Ersten Deutschen Fernsehens und die Zurückführung der ARD auf ihre Landessender vor, falls die ARD ihre Rationalisierungsbestrebungen nicht intensiviere. Ein heftiger Schlagabtausch im Bundestag war die Folge, unter anderem zwischen Edmund Stoiber und dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Hans Eichel:
Edmund Stoiber : "Wir wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Reform der ARD und nicht ihre Zerschlagung. Wir wollen einen starken, konkurrenzfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der im dualen Rundfunksystem die Grundversorgung mit Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung gewährleistet. Wir wollen gleichgewichtige Länderanstalten mit flexibler Kooperation und ohne finanzielle Abhängigkeit, also Anstalten mit einer wirtschaftlich vernünftigen Größenordnung, die ohne Finanzausgleich auskommen."
Hans Eichel : "Sie wollen, und deswegen muss das alles ja ein anderes Ziel haben, die ARD in Geiselhaft nehmen, um die verbleibenden Programme stromlinienförmig nach Ihren Interessen auszurichten, unliebsame Kritiker mundtot zu machen und die Ihnen genehmen Programme auch wirtschaftlich zum Erfolg führen. Zu diesem Verfassungsbruch, meine Damen und Herren, werden wir Ihnen die Hand nicht reichen."
Doch das war auch nicht nötig, denn das Biedenkopf/Stoiber-Papier entpuppte sich als einschüchternde Drohung, der keine Taten folgten. Denn in einem neuen Rundfunkstaatsvertrag wurde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine erneute Erhöhung der Rundfunkgebühren gewährt und die Möglichkeit zum Aufbau neuer Fernsehspartenkanäle gegeben.
Heute, am 50.Jahrestag ihres Bestehens, steht die ARD im Wettbewerb mit ihrer Konkurrenz gut da. Das Erste Deutsche Fernsehen erreicht konstante Marktanteile von rund 14 Prozent und liegt damit im ständigen Wettstreit mit RTL um die Spitzenposition. Ihre neun dritten Programme, zu denen seit 1990 auch der ORB und der MDR gehören, erreichen rund 10 Prozent Marktanteil und bleiben damit eine beachtliche Größe, nachdem sie in den 80er Jahren Schritt für Schritt zu Vollprogrammen ausgebaut worden sind. Neue Sender wie der Ereignis- und Dokumentationskanal Phoenix und das Kulturprogramm 3sat sorgen für noch mehr Profil, der werbefreie Kinderkanal hilft Eltern den Fernsehkonsum ihrer Kinder sinnvoll zu steuern. Beteiligt ist die ARD auch am deutsch-französischen Kanal ARTE.
Die Fernseh- und Hörfunkprogramme der ARD waren und sind ein wesentlicher kultureller und gesellschaftlicher Faktor in Deutschland - und das nicht nur, weil sie rund 25.000 Festangestellten und mindestens genau so vielen freiberuflichen Journalisten, Künstlern und Technikern den Lebensunterhalt garantieren. Magazine wie Panorama oder Monitor sorgten und sorgen für politische Diskussionen, Dokumentarfilmer wie Eberhard Fechner und Heinrich Breloer schrieben und schreiben Fernsehgeschichte, die Informationssendungen Tagesschau und Tagesthemen sind die anerkanntesten und meistgesehenen im Deutschen Fernsehen. Die Tagesschau ist dabei das Markenzeichen, das die ARD nahezu seit ihrer Gründung begleitet.
"Hier ist das Deutsche Fernsehen mit der Tagesschau."
Die ARD hat sich also behauptet. Doch die Reform, die sie sich selbst verordnet hat, wird weitergehen. Nachdem die Gründungsmitglieder SDR und SWF zum Sender SWR verschmolzen sind, ist die Zukunft der kleinen Sender Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk und auch des SFB ungewiß. Möglicherweise werden sie in den nächsten Jahren mit ihren großen Nachbaranstalten fusionieren. Was die nächsten Jahre für die ARD in einer sich immer schneller wandelnden Medienwelt bringen werden, bleibt offen.