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Gesetz beschlossen
Die Doppelpass-Einigung lässt Wünsche offen

Kinder aus Zuwandererfamilien müssen sich in Zukunft nicht mehr zwischen dem deutschen Pass und dem aus dem Land ihrer Eltern entscheiden. Die zwischen Union und SPD ausgehandelte Regelung stimmt dennoch nicht alle glücklich. Kritik kam von der Opposition und Vertretern von Verbänden.

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    Die 22-jährige Gökben Akgül posiert mit ihrem türkischen und deutschen Pass. (picture alliance / dpa)
    Der Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft sieht vor, dass junge Menschen dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten haben dürfen, vorausgesetzt sie wurden in Deutschland geboren und haben bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt. Der Entscheidungszwang fällt ebenfalls weg, wenn sie sechs Jahre lang in Deutschland eine Schule besucht oder eine Ausbildung abgeschlossen haben. Als Nachweis soll auch ein deutsches Schulabschluss- oder Ausbildungszeugnis genügen.
    Vor allem Deutsch-Türken betroffen
    Bisher müssen sich in Deutschland geborene Kinder aus Zuwandererfamilien bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, da das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht den Doppelpass nicht zulässt. Diese sogenannte Optionspflicht betrifft in erster Linie Deutsch-Türken. Für viele andere Nationalitäten gelten Ausnahmen.
    Bundesjustizminister Heiko Maas sagte, der Kompromiss setze den Koalitionsvertrag vernünftig in die Praxis um. "Junge Menschen, deren Leben in Deutschland geprägt wurde, werden nicht länger gezwungen, sich gegen die Wurzeln ihrer Familie zu entscheiden", sagte er und wertete die neue Regelung als Modernisierungsschritt.
    Kritiker beklagen zusätzliche Bürokratie
    Kritik an den Plänen kam von der Opposition und der Türkischen Gemeinde in Deutschland. Aus ihrer Sicht wird der umstrittene Optionszwang nicht abgeschafft, sondern zusätzliche Bürokratie geschaffen. Auch innerhalb der SPD wurden kritische Stimmen laut, denen das vereinbarte Verfahren zu bürokratisch ist.
    Einige Unions-Politiker fordern dagegen schärfere Regelungen und lehnen ab, dass der Doppelpass auch ausgestellt werden soll, wenn eine Schule besucht wurde, ohne bestimmte Leistungen zu erbringen.
    (tj/bor)