
Bis dahin soll mit finanzieller Unterstützung durch den Bund das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden - dazu zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen. Die Länder sollen dabei verpflichtet werden, ein ausreichendes Angebot an solchen Stellen sicherzustellen.
Mutterschutz wird ausgeweitet
Der Bundesrat billigte außerdem die Ausweitung des Mutterschutzes. Er steht Frauen damit bei einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche zu. Bislang ist das erst ab der 24. Woche der Fall. Die neuen Vorgaben gelten ab Juni.
Die Länderkammer ließ noch zwei weitere Gesetze passieren: Eines sieht bessere Bedingungen für Hausarztpraxen vor. Unter anderem fallen Obergrenzen bei der Vergütung weg. Das andere gesteht Verfolgten des früheren SED-Regimes in der DDR höhere Entschädigungszahlungen zu.
Diese Nachricht wurde am 14.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.