Das teilte das Bundesfamilienministerium in Berlin mit. Im Umkreis von 100 Metern zu Praxen oder Eingängen von Kliniken oder Beratungsstellen sind bestimmte Protestformen verboten. Das Gesetz gilt nicht nur für Schwangere, es soll auch medizinisches Personal vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner vor Schwangerschafts-Beratungsstellen und Arztpraxen schützen. Behinderungen und das Bedrängen Schwangerer werden verboten und können künftig mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Diese Nachricht wurde am 13.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.