Gerichtsurteil
Gesetz in Japan über Zwangssterilisation nachträglich für verfassungswidrig erklärt

In Japan müssen deutlich mehr Menschen für ihre frühere Zwangssterilisation durch den Staat entschädigt werden.

    Die Kläger, ihre Anwälte und Unterstützer halten vor dem Obersten Gerichtshof Schilder mit der Aufschrift "Gewonnener Prozess" in Tokio, Japan.
    Urteil zu Zwangssterilisierung in Japan (Uncredited/Kyodo News/AP/dpa)
    Der Oberste Gerichtshof des Landes erklärte ein von 1948 bis 1996 gültiges Gesetz rückwirkend für verfassungswidrig. Auf dessen Grundlage waren damals mehr als 16.000 Menschen mit geistigen Behinderungen, psychischen oder erblichen Krankheiten sowie Transsexuelle zwangssterilisiert worden. Dadurch sollte - so der wörtliche Gesetzestext - "die Erzeugung minderwertiger Nachkommen" unterbunden werden.
    Nach der Abschaffung des Gesetzes hatte der japanische Staat den Opfern eine pauschale Entschädigungszahlung zugesprochen, für die entsprechenden Anträge aber eine Frist von 20 Jahren festgesetzt. Diese Frist erklärte nun das Oberste Gericht wegen der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes für nichtig. Das ist von Belang etwa für Menschen, die damals aus Scham über ihre Sterilisation keinen Entschädigungsantrag gestellt hatten.
    Hoffnungen auf eine Entschädigung können sich nun aber auch solche Japaner machen, die damals ihr Einverständnis zu der Sterilisation gegeben hatten - also nach bisheriger Rechtsauffassung des Staats nicht zwangsweise operiert wurden. Dies waren rund 8.500 Menschen. Viele von ihnen argumentieren heute, das sie ihr Einverständnis nur aufgrund großen staatlichen Drucks oder aufgrund von Täuschung gegeben hätten.
    Diese Nachricht wurde am 03.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.