Voraussetzung war für die Bundesregierung, dass in den genannten Maghreb-Staaten weder Krieg noch Bürgerkrieg herrschen und dass es dort keine willkürliche, erniedrigende Behandlung und Bestrafung oder systematische Folter gibt.
Doch von Rechtsstaatlichkeit und Rücksicht auf Minderheiten, beklagen Menschenrechtler, könne in allen drei Ländern nicht die Rede sein. Vor allem aber kann man sie kaum über einen Kamm scheren, berichtet Stefan Ehlert:
"Insgesamt könnten Schätzungen zufolge einige tausend Nordafrikaner auf der Basis des neuen Gesetzes abgeschoben wwerden - in ihre dann als sichere Herkunftsstaaten ausgewiesene Heimat. In aller Regel ist es eine Rückkehr in die Armut. In Algerien droht in womöglich auch Strafverfolgung: Illegal auszureisen ist dort verboten."