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Gesetzentwurf im Bundestag
Tunesien, Marokko, Algerien - sichere Herkunftsländer?

Beschleunigte Asylverfahren und schnellere Abschiebung - das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung, der die nordafrikanischen Länder Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Heute wird der Entwurf im Bundestag abschließend beraten und abgestimmt.

Von Stefan Ehlert |
    Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) spricht am 29.04.2016 in Berlin im Bundestag zu den Abgeordneten.
    Das Gesetz zu den sicheren Herkunftsländern in Nordafrika wird heute im Bundestag abschließend beraten und abgestimmt. (picture alliance/dpa/Sophia Kembowski)
    Voraussetzung war für die Bundesregierung, dass in den genannten Maghreb-Staaten weder Krieg noch Bürgerkrieg herrschen und dass es dort keine willkürliche, erniedrigende Behandlung und Bestrafung oder systematische Folter gibt.
    Doch von Rechtsstaatlichkeit und Rücksicht auf Minderheiten, beklagen Menschenrechtler, könne in allen drei Ländern nicht die Rede sein. Vor allem aber kann man sie kaum über einen Kamm scheren, berichtet Stefan Ehlert:
    "Insgesamt könnten Schätzungen zufolge einige tausend Nordafrikaner auf der Basis des neuen Gesetzes abgeschoben wwerden - in ihre dann als sichere Herkunftsstaaten ausgewiesene Heimat. In aller Regel ist es eine Rückkehr in die Armut. In Algerien droht in womöglich auch Strafverfolgung: Illegal auszureisen ist dort verboten."