Bundesrat
Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.O.-Tropfen vorgelegt

Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen für das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen vorgestellt. Er sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz der Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten vor.

    Eine Frau greift nach einem Glas mit einem Cocktail in einem Club.
    K.O.-Tropfen werden von Tätern oft heimlich in Getränke geschüttet. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Bislang liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren. Wer K.O.-Tropfen einsetze, spiele in jedem Einzelfall mit dem Leben des Opfers, so NRW-Justizminister Limbach (Grüne).
    Abgestimmt werden soll über den Gesetzesantrag im Bundesrat erst zu einem späteren Zeitpunkt.
    K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen. Sie sind weitgehend geschmacksneutral und verändern die Wahrnehmung. Menschen können in einen Zustand der Willenlosigkeit geraten.

    Polizei rät auf Festen zu Vorsicht

    Die Polizei rät, beim Besuch von Veranstaltungen, Volksfesten und Festivals Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen. Angebotene Getränke sollten nur original verschlossen angenommen werden. Bundesweite Zahlen zur missbräuchlichen Verwendung von K.o.-Tropfen liegen dem Bundeskriminalamt (BKA) zufolge nicht vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundes werden diese Fälle demnach nicht gesondert erfasst.
    Diese Nachricht wurde am 11.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.