Mehr Geld für anerkannte DDR-Dopingopfer und eine längere Antragsfrist – das hat der Bundesrat in seiner Sitzung bestätigt.
Der Hilfsfonds wird von 10,5 auf 13,65 Millionen Euro aufgestockt. Geschädigte des DDR-Staatsdopings haben entsprechend des 2. Dopingopfer-Hilfegesetzes Anspruch auf eine Einmalzahlung von 10.500 Euro. Außerdem haben Menschen, die sich als Dopingopfer begreifen, nun ein Jahr mehr Zeit – bis Ende 2019. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Dopingopfer fristgerecht ihre Anträge stellen können.
Die Entscheidung sei richtig, denn sie entspreche den Tatsachen, kommentierte die Vorsitzende des Dopingopfer-Hilfevereins Ines Geipel. Beim zuständigen Bundesverwaltungsamt gingen bisher gut 900 Anträge ein.
Kritiker fordern strengeres Prüfverfahren
Zuletzt hatte in der Sache ein Brief von Anti-Doping-Kämpfern an den Bundestags-Sportausschuss für Wirbel gesorgt: Bevor das Gesetz verändert werde, müssten Zweifel ausgeräumt werden, forderten die vier Unterzeichner. Sie fürchten unter anderem, dass Steuergelder von Betrügern missbraucht werden könnten – und sie fordern ein strengeres Prüfverfahren.
Für die Anerkennung müssen die Opfer mithilfe medizinischer Gutachten beweisen, dass ihre Schädigungen vor allem durch den DDR-Sport verursacht worden sind. 2002 hatten im Rahmen eines ersten Gesetzes 194 ehemalige DDR-Sportler Entschädigungen erhalten.