Gestern hat das Justiz- und Verbraucherschutzministerium den Referentenentwurf an die anderen Ministerien zur Abstimmung verschickt. Das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung", begegne zwei drängenden Problemen auf dem derzeitigen Mietwohnungsmarkt, heißt es in dem Papier.
Das eine betrifft die Höhe der Mieten vor allem in Ballungszentren. Dort führe die große Nachfrage nach Wohnraum dazu, dass vor allem einkommensschwächere Haushalte, aber inzwischen auch Durchschnittsverdiener immer größere Schwierigkeiten hätten, eine für sie noch bezahlbare Wohnung zu finden.
Gerade in großen Städten wie Berlin oder Hamburg oder München hat das dazu geführt, dass neue Mieter nicht selten bis zu einem Drittel mehr zahlen als ihre Vormieter. Aber auch kleine Universitätsstädte sind betroffen. Regensburg zum Beispiel. Hier zeigt eine Auswertung des deutschen Mieterbundes, dass aktuelle Marktmieten gegenüber den Bestandsmieten sogar 36 Prozent zugelegt haben.
Deshalb soll in diesen Regionen mit "angespannten Wohnungsmärkten" die sogenannte Mietpreisbremse gelten. Heißt: Bei Wiedervermietung konnte der Vermieter bisher ganz frei festlegen, wie viel er für eine Wohnung verlangen wollte. Nun soll laut Entwurf die neue Miete im Vergleich zur ortsüblichen Miete nur noch um zehn Prozent steigen dürfen.
Die Landesregierungen sollen für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren die Regionen festlegen können, in denen die Mietpreisbremse gilt. Danach müssen sie die Lage wieder neu überprüfen.
Allerdings sollen neu errichtete und umfassend sanierte Wohnungen von der Begrenzung ausgenommen bleiben. Auch soll eine, wie es heißt, "zulässig vereinbarte Miete" auch bei einer Neuvermietung weiter verlangt werden können. Heißt: Vermieter müssen ihre Wohnung nicht für weniger Geld anbieten als sie bisher dafür bekommen haben.
Der Mieterbund begrüßt die geplante Regelung
Der Immobilienverband IVD, in dem unter anderem Immobilienberater, Bauträger und Immobilienmakler vertreten sind, hält die Mietpreisbremse hingegen für wenig sinnvoll, sagt Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch:
"Also, bei der Mietpreisbremse sieht der IVD das ganz klar als eine Baubremse. Weil weniger Investitionen in den Bestand, also in den Wohnungsbestand aber auch in den Neubau künftig erfolgen werden."
Außerdem nutze die Mietpreisbremse Wohnungssuchenden mit kleinen Budgets wenig, da sich die Vermieter stets für die Mieter mit dem geringsten Mietausfallrisiko entscheiden würden.
Neuregelung bei den Maklerkosten
Auch mit einem weiteren Punkt ist der Verband nicht glücklich und hat schon während des Bundestagswahlkampfes dagegen Stellung bezogen: Es geht um die geplante Neuregelung bei Maklerprovisionen.
Hier ist es bisher oft so, dass Vermieter einen Makler einschalten, bezahlen muss den aber am Ende der Mieter. Das soll sich ändern. Zukünftig soll gelten: Wer bestellt, zahlt. Das gilt für Vermieter genau so wie für die Mieter, die ebenfalls einen Makler für sich suchen lassen können.
Laut dem Referentenentwurf aus dem Justizministerium sollen alle Vereinbarungen, mit denen Vermieter die Maklerkosten trotzdem auf die Mieter abwälzen wollen, ungültig sein.
Mieter, so rechnen die Autoren des Entwurfs vor, sparen durch die Neuregelung bei den Maklergebühren über 570 Millionen Euro pro Jahr. Auf Vermieter kommen danach zusätzliche Kosten von rund 219 Millionen zu. Der Immobilienverband IVD sieht die geplante Neuregelung kritisch:
"Das Bestellerprinzip, also das Wohnungsvermittlungsgesetz, es geht nur um Mietwohnungen wenn die vermittelt werden, sehen wir als politischen Irrweg und auch eine Gefahr für den Berufsstand des Maklers."
Das Bundeskabinett wird die geplanten Änderungen wahrscheinlich im Sommer beschließen. In Kraft treten sollen sie im kommenden Jahr.