Zum 1. Januar 2016 steigen die Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Kassen von ihren Mitgliedern erheben können, um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung erhöht sich damit im Schnitt auf 15,7 Prozent, wobei jede Kasse beim Zusatzbeitrag Spielraum hat. Die Techniker Krankenkasse (TK) etwa will den Beitragssatz auf 15,6 Prozent anheben, die DAK auf 16,1 Prozent. Für Versicherte anderer Kassen wird sich hingegen nichts ändern. Bei planbaren Eingriffen haben Patienten ab kommendem Jahr das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte bis Jahresende noch die Krankheitsbilder benennen, bei denen ein Anspruch auf Zweitmeinung besteht.
Patienten sollen künftig nicht mehr so lange auf einen Facharzttermin warten müssen. Zum 23. Januar sollen die von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Terminservicestellen starten, die gesetzlich Versicherten innerhalb einer Woche einen Termin vorschlagen müssen. Die Wartezeit darf höchstens vier Wochen betragen. Ausgenommen sind allerdings sogenannte Bagatellkrankheiten, bei denen sich der Gesundheitszustand nicht weiter verschlechtert, wenn die Behandlung nicht innerhalb von vier Wochen beginnt.
Anspruch auf Pflegeberatung
Pflegende Angehörige haben ab Jahresbeginn einen Anspruch auf Pflegeberatung. Bisher gab es die nur für Pflegebedürftige selbst. Die Kassen müssen Angehörigen künftig konkrete Ansprechpartner nennen. Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, erhalten nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Behandlung Anspruch auf Übergangspflege als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das kann eine häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe sowie Kurzzeitpflege sein.
Von Kurzzeitpflege wird gesprochen, wenn ein Pflegebedürftiger für einen begrenzten Zeitraum statt zu Hause in einem Pflegeheim versorgt wird. Bislang war die Kurzzeitpflege grundsätzlich auf maximal vier Wochen im Jahr begrenzt. Dieser Anspruch wird am dem 1. Januar auf maximal acht Wochen ausgeweitet. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte weiter gezahlt. Für die Pflegehilfs- und die Betreuungskräfte in der Altenpflege steigt der Mindestlohn: von 9,40 auf 9,75 Euro im Westen und von 8,65 auf 9 Euro im Osten Deutschlands.
Entlastung für Steuerzahler
Der Grundfreibetrag für alle Einkommensteuerpflichtigen steigt 2016 um 180 Euro auf 8652 Euro. Zudem verschieben sich die Eckwerte des Einkommensteuertarifs pauschal um 1,48 Prozent, um dem Kaufkraftverlust durch die Auswirkungen der "kalten Progression" entgegenzuwirken. Das entspricht der kombinierten Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015.
Ruheständler können sich 2016 voraussichtlich auf eine Rentenerhöhung freuen. Die Bundesregierung erwartet eine Anhebung um 4,3 Prozent im Westen und 5,0 Prozent im Osten. Die endgültige Berechnung erfolgt aber erst im Frühjahr. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,7 Prozent des Einkommens.
Mehr Geld vom Staat
Das Kindergeld wird ab 1. Januar um zwei Euro pro Monat angehoben. Parallel dazu steigt der Kinderfreibetrag für Einkommensteuerzahler (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) um 96 Euro auf 4608 Euro (2304 Euro je Elternteil). Auch der Kinderzuschlag, den erwerbstätige Eltern mit geringen finanziellen Möglichkeiten erhalten können, steigt ab 1. Juli 2016 um 20 Euro auf maximal 160 Euro je Monat.
Die Hartz-IV-Sätze werden angehoben. Alleinstehende Erwachsene erhalten nächstes Jahr 404 und damit fünf Euro mehr im Monat. Ehe- und Lebenspartner bekommen 364 Euro. Das sind vier Euro mehr als bisher. Die Hartz-IV-Leistungen für Kinder bis sechs Jahre sollen um drei Euro auf 237 Euro und für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren ebenfalls um drei Euro auf 270 Euro angehoben werden. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sind künftig 306 Euro im Monat vorgesehen, vier Euro mehr als bislang.
Die Sonderregelung zum Arbeitslosengeld wird bis Ende 2016 verlängert. Arbeitnehmer, die immer wieder nur kurzfristig beschäftigt werden, erwerben schon nach sechs Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das soll sie davor schützen, sofort auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen zu sein. Normalerweise muss ein Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, um Arbeitslosengeld beantragen zu können.
Briefe werden teurer
Zum Jahreswechsel erhöht die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent, Zusatzleistungen etwa für Einschreiben und Maxibriefe werden ebenfalls teurer. Das Porto für Postkarten sowie Groß- und Kompaktbriefe im Inland bleibt aber gleich. Ab 30. April 2016 wird das Telefonieren und Surfen im europäischen Ausland billiger. Es treten EU-Vorschriften in Kraft, die die Höhe der Roaming-Gebühren begrenzen. Anbieter dürfen für Verbindungen im Ausland dann zusätzlich zum Heimtarif höchstens fünf Cent pro Minute bei Telefonaten sowie zwei Cent pro SMS fordern. Bei Internetnutzung ist der Roaming-Aufschlag auf fünf Cent pro Megabyte begrenzt. Hinzu kommt jeweils noch die Mehrwertsteuer.
(tzi/jma)