Gerichtsurteil
Gesichtsschleier am Steuer verboten

Eine Muslimin in Berlin erhält keine Ausnahmegenehmigung dafür, mit Gesichtsschleier Auto zu steuern.

    Eine Muslima mit Niqab beim Autofahren
    Die Straßenverkehrsbehörde in Berlin verbietet Muslimas das Autofahren mit Schleier. (picture alliance / Rolf Kremming / Rolf Kremming)
    Die zuständige Straßenverkehrsbehörde habe diese der 33-Jährigen zu Recht verwehrt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Wer Auto fahre, müsse erkennbar sein, hieß es zur Begündung. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
    (Az.: VG 11 K 61/24)
    Diese Nachricht wurde am 27.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.