
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde habe diese der 33-Jährigen zu Recht verwehrt, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Wer Auto fahre, müsse erkennbar sein, hieß es zur Begündung. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
(Az.: VG 11 K 61/24)
Diese Nachricht wurde am 27.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.