Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde in der Bürgerschaft mit den Stimmen auch der Fraktionen von CDU und AfD angenommen. Die Linke-Fraktion stimmte dagegen.
"Rechtssicherheit für Schulen"
Durch die Gesetzesänderung werden Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verschleiern, untersagt. "Schule und Gesichtsverhüllung vertragen sich nicht", sagte der Hamburger SPD-Bildungspolitiker Hansen. Es sei für die Kommunikation wichtig, das Gesicht des Gegenübers lesen zu können. Hansen verwies darauf, dass das Untersagen der Gesichtsverhüllung an Hamburgs Schulen bereits gelebte Praxis sei. Die Schulen bekämen nun aber Rechtssicherheit. Der Abgeordnete betonte, das Tragen von Kopftüchern, aber auch von Schutzmasken aus Infektionsgründen sei weiterhin möglich.
Gericht hatte auf fehlende gesetzliche Grundlage verwiesen
In dem Antrag hieß es konkret, mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung auf formal-gesetzlicher Ebene werde den Vorgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts entsprochen. Das Gericht hatte 2020 entschieden, dass einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Aktuell sind in der Hansestadt etwa zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchten.
In mehreren Bundesländern bereits Verbote
Verschleierung im Schulunterricht wird in Deutschland immer wieder diskutiert. Weil die Bundesländer für Bildung zuständig sind, ist das Thema uneinheitlich geregelt. Bayern und Niedersachsen hatten die vollständige Gesichtsverhüllung 2017 als erste Bundesländer durch Änderungen ihrer Schulgesetze untersagt. Die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ließ die Debatte um ein Verschleierungsverbot 2020 in mehreren anderen Bundesländern aufleben. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein traten entsprechende Verschärfungen der Schulgesetze noch im selben Jahr in Kraft. Auch Rheinland-Pfalz ergänzte 2020 sein Schulgesetz, um nach Angaben des Bildungsministeriums «das bereits bestehende Verbot der Vollverschleierung rechtlich abzusichern».
Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bremen argumentierten in der Vergangenheit damit, Einzelfälle nicht aufbauschen zu wollen. Vollverschleierung sei an Schulen nicht erwünscht, bei den Schulgesetzen gebe es jedoch keinen Anlass zur Verschärfung.
Diese Nachricht wurde am 16.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.