Das gehe aus dem Referentenentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach hervor, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland. Konkret könnten die in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten wie Befunde oder Laborwerte zum Beispiel von Pharmakonzernen für die Forschung verwendet werden, solange der einzelne Versicherte nicht aktiv widerspricht. Eine solche "Opt-out-Regelung" ist demnach auch für die Nutzung solcher Daten durch die Krankenkassen etwa für Zwecke der Früherkennung von Krankheiten vorgesehen. Die neue elektronische Patientenakte soll allen Versicherten ab Anfang 2025 automatisch zur Verfügung stehen.
Zudem sollen die Kassen in schwerwiegenden Fällen ihre Versicherten warnen können, wenn bei der Nutzung von Arzneimitteln gefährliche Wechselwirkungen oder falsche Dosierungen drohen.
Diese Nachricht wurde am 21.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.