Aus VW-Sicht läuft alles prima: Allein in Deutschland haben rund 91 Prozent der betroffenen Fahrzeuge inzwischen ein Software-Update für die Motorsteuerung erhalten, europaweit sind es rund 73 Prozent teilte vor ein paar Tagen VW-Markenchef Herbert Diess zufrieden mit. Alles richtig gemacht, die Kunden sind glücklich, naja, die meisten jedenfalls.
"Wir haben eine Quote von Kunden, die nicht vollständig einverstanden sind oder zu einer Nachbesserung kommen, die ist unter einem Prozent. Also, man muss wirklich sagen, das Feedback ist generell positiv, ich glaube, unser Handel hat die Kunden eben auch vernünftig betreut, sehr zuvorkommend, auch sehr kulant. Also man muss wirklich sagen, ich glaube durch die technischen Maßnahmen sind wir weitgehend durch."
Ansprüche nur noch bis Ende des Jahres
Diese sehr optimistisch wirkende Aussage bezieht sich aber nur auf die Software-Nachrüstung. Kein Wort dagegen zu den auch von Umweltministerin Hendricks geforderten Hardware-Lösungen für eine bessere Abgasreinigung bei älteren Dieselfahrzeugen. Außerdem will VW künftig wieder auf die regulären gesetzlichen Verjährungsfristen pochen - betroffene Kunden könnten also nach dem 31. Dezember mit einer Schadensersatzklage, die sich nur auf technische Mängel bezieht, scheitern. Dies gelte allerdings nicht für Klagen mit einer sogenannten "deliktischen Anspruchsgrundlage", betont Ottmar Lell vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
"VW hat sich bereit erklärt, Ansprüche bis Ende dieses Jahres gegen sich gelten zu lassen, auch wenn sie an sich verjährt gewesen sind. Das heißt aber nicht, dass nichts mehr geltend gemacht werden kann - denn Ansprüche aus sogenannter unerlaubter Handlung, damit ist vor allem gemeint Betrug und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, können auch noch bis Ende 2018 geltend gemacht werden."
Solche Klagen sind komplizierter, die Ansprüche sind schwieriger nachzuweisen - deshalb gilt für solche Fälle eine Verjährungsfrist von drei statt der üblichen zwei Jahre.
"Diese drei Jahre fangen an ab Kenntnis von den Umständen, die eigentlich die Ansprüche begründen - und das ist eben im Jahr 2015, als der VW-Skandal überhaupt publik geworden ist."
Entscheidung zugunsten der Kunden
Einige Tausend Klagen gegen Volkswagen-Händler beziehungsweise den Konzern liegen deutschen Gerichten derzeit noch vor - zunehmend entscheiden Richter dabei auch zugunsten der betroffenen Kunden. Es mache also durchaus Sinn, seine Ansprüche noch geltend zu machen, so Ottmar Lell weiter. Vor allem weil ja auch noch völlig unklar ist, wie gut und zuverlässig das Softwareupdate für die manipulierten Motoren überhaupt funktioniert. Bei einzelnen Modellen habe man die Abgaswerte nach dem Update überprüft, berichtet Christine Rettig vom ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt.
"Da ist tatsächlich herausgekommen, die NOx-Emissionen sind gesunken, zwischen 12 und 36 Prozent, der Verbrauch ist nicht merklich angestiegen - das sind allerdings ein paar Fahrzeuge gewesen von ganz vielen Modellreihen, die betroffen waren."
Keine Garantien für den Verbraucher
Und es waren Prüfstand-Tests, keine Messwerte aus dem Alltagsbetrieb der Fahrzeuge. Unklar sei außerdem, ob das wirklich eine dauerhafte und für den Motor unschädliche Lösung sei.
"Also es gibt für die Verbraucher tatsächlich überhaupt keine Garantien, dass dieses Softwareupdate langfristig positiv wirkt - das können wir natürlich auch noch nicht untersucht haben. Das heißt - was in ein paar Jahren ist, weiß keiner!"
Keine Garantie: VW bleibt in dieser Frage unnachgiebig. Auch deshalb verweigern immer noch einzelne betroffene Kunden das Aufspielen des Software-Updates. Ein Risiko, meint die ADAC-Sprecherin. Einzelne Fahrzeuge seien von den zuständigen Zulassungsbehörden bereits stillgelegt worden.
"Dagegen sind zwar Klagen eingereicht worden von den Autobesitzern, aber die sind halt vor Gericht und werden dann einen Präzedenzfall bilden. Im Moment ist es eine sehr unbefriedigende Situation für jeden Kunden und für jeden Dieselfahrer, weil er immer noch nicht weiß, wie die Situation sich endgültig klärt."