Bis hin zum Femizid
Warum es so schwer ist, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen

Fast täglich stirbt eine Frau infolge von Gewalt des Partners oder Ex-Partners. Die Zahl der angezeigten Straftaten von Partnerschaftsgewalt stieg im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um das Dreifache. Was lässt sich dagegen tun?

    Schuh-Aktion zum Thema Femizide zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2021 in Tübingen: Rote Schuhpaare stehen zusammen mit Grablichtern und weißen Rosen auf dem Tübinger Marktplatz.
    Aufmerksam machen auf Femizide und andere Straftaten: mit roten Schuhen, Grablichtern und weißen Rosen auf dem Tübinger Marktplatz am Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. (imago / ULMER Pressebildagentur)
    Im Jahr 2023 hat die Polizei 180.715 weibliche Opfer von Häuslicher Gewalt erfasst, 360 Frauen wurden getötet. Dazu kommt eine Dunkelziffer. Wie lassen sich die Opfer besser schützen?

    Inhalt

    Wie ist die Situation in Bezug auf Gewalt gegen Frauen in Deutschland?

    Gewalt gegen Frauen nimmt in Deutschland immer weiter zu. Im Jahr 2023 waren laut Bundeskriminalamt knapp 180.000 Frauen von häuslicher Gewalt betroffen – mehr als 5 Prozent mehr als im Vorjahr. Bereits 2022 übertrafen die angezeigten Fälle von Gewalt in der Partnerschaft die Zahlen während der Coronapandemie.
    Opfer von Tötungsversuchen wurden 2023 nach Angaben des BKAs insgesamt 938 Mädchen und Frauen, dabei starben 360 von ihnen. Damit sind fast drei Mal so viele Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet worden wie im Jahr 2022, wo 133 Frauen betroffen waren.

    Ich habe meine erste Gewalterfahrung gemacht, da war ich drei oder vier Jahre. Es war mein eigener Vater, der meine Mutter misshandelt hat, ihr ein Messer an die Kehle gehalten hat, sie geschlagen hat. Später, mit elf habe ich selber Gewalt erfahren, am eigenen Körper.

    Allerdings wird in der Kriminalstatistik lediglich das sogenannte Hellfeld von Partnerschaftsgewalt abgebildet. Das sind die Taten, die der Polizei bekannt geworden sind – beispielsweise durch eine Anzeige der Betroffenen. Dieses Hellfeld sei im Bereich der häuslichen Gewalt, der sexuellen Gewalt und der Partnerschaftsgewalt jedoch der geringere Anteil, sagt Deborah Hellmann, Psychologin und Professorin an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Denn aus der Forschung sei bekannt, dass die Anzeigebereitschaft sehr niedrig und damit das sogenannte Dunkelfeld relativ groß ist - also die Delikte, von denen die Polizei nichts erfährt.
    Das gilt allerdings nicht für Femizide. Denn davon bekomme die Polizei häufiger etwas mit, so Hellmann. Ein Femizid bezeichnet die vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts. Definieren könne man sie als "Extremform geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen", so Hellmann.
    Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass die gestiegenen Zahlen durchaus auch damit zu tun haben, dass mehr Frauen bereit sind, die Gewalt gegen sie nicht mehr zu dulden und ihre Peiniger anzuzeigen. Wie groß dieser Faktor ist, müsse analysiert werden, sagt Hellmann.
    Um mehr über das Dunkelfeld zu erfahren, führte die Hochschule Merseburg eine 2023 veröffentlichte Studie zu geschlechtsspezifischer Gewalt durch. Grundlage sind Befragungen, die der Sexualwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß in Sachsen durchführte. Seiner Ansicht nach sind die Ergebnisse auch auf andere Regionen Deutschlands übertragbar.

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    Neun von zehn Frauen gaben bei den Befragungen an, Vorfälle wie Hinterherpfeifen, aufdringliche Blicke oder unangemessene Sprüche erlebt zu haben. 30 Prozent hatten bereits sexualisierte Gewalt erfahren, wurden also zu sexuellen Handlungen gezwungen - 15 Prozent sogar mehrfach. Den Versuch dazu haben mehr als die Hälfte der Befragten erlebt. Fast immer fanden die Taten im eigenen Wohnumfeld statt. Diese Erfahrungen betreffen alle Bevölkerungsgruppen – Gutverdienende genauso wie Geringverdienende, Gebildete fast genauso häufig wie geringer Gebildete.
    Ein überraschendes Ergebnis für Voß: Nicht unbedingt der körperliche Übergriff sei entscheidend für einen hohen Leidensdruck, sondern die Begleitumstände wie Bedrohungen oder Erpressungen.

    Welche Faktoren erhöhen das Risiko für einen Femizid?

    Für Femizide gibt es Risikofaktoren - beispielsweise, "wenn im Vorfeld häusliche Gewalt ausgeübt wurde oder ein Trennungswunsch bestand", sagt die Psychologin Deborah Hellmann. Auch ein "subjektiv wahrgenommener Kontrollverlust beim Partner oder Ex-Partner wegen vermeintlicher Untreue der Frau" zähle dazu.
    Das Bewusstsein für diese Risikofaktoren sei in der deutschen Gesellschaft noch zu schwach ausgeprägt. Zudem herrsche häufig die falsche Überzeugung, Femizide seien etwas sehr Seltenes.
    Als eine Ursache für die steigende Gewalt gegen Frauen macht das Bundeskriminalamt (BKA) die gesellschaftlich verankerten patriarchalen Strukturen aus. Gewalt auszuüben, sei einem Bericht des BKAs zufolge, eine Form der Ablehnung der zunehmenden Emanzipation von Frauen.
    Nicht zu unterschätzen sei demnach auch das Internet, das dazu beiträgt, Hassbotschaften gegen Frauen zu verbreiten und ablehnende Haltungen gegen Frauen zu verstärken.  

    Wo finden Betroffene Hilfe und was kann das Umfeld tun?

    Für Frauen, die Gewalt erleben, gibt es zahlreiche Hilfsangebote. Sie reichen von Informationsangeboten im Internet über Beratungsstellen bis hin zu Einrichtungen wie Frauenhäusern. Das Bundesjustizministerium gibt einen Überblick zu entsprechenden Angeboten und der rechtlichen Situation.
    Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet vertraulich, kostenfrei und jederzeit unter der Nummer 08000 116 016 oder per Onlineberatung Hilfe und Unterstützung – in Deutsch und 18 weiteren Sprachen.

    Ich möchte den Frauen, die in so einer Situation sind, Mut machen und sagen: Auch wenn es im Moment so scheint, als ob es keinen Ausweg gibt. Es gibt ein Leben danach, ohne Gewalt - und das müsst ihr euch wert sein, euch das zu erkämpfen.

    Sollten Nachbarn, Bekannte oder Freunde Dinge wie laute Schreie oder ein ungewöhnlich wirkendes Verhalten mitbekommen, rät die Psychologin Deborah Hellmann diesen: „Lieber einmal häufiger die Polizei rufen, als einmal zu wenig.“ Außerdem könne man versuchen, die möglicherweise betroffene Frau alleine zu erreichen und sie an Hilfsangebote zu verweisen.

    Was hindert Frauen daran, Gewalttaten anzuzeigen?

    Die meisten Fälle von Gewalt gegen Frauen kommen nicht zur Anzeige. Viele Betroffene melden ihre Gewalterfahrungen aus Angst oder aus Scham nicht der Polizei. Das belegt unter anderem die Merseburger Dunkelfeld-Studie zu Sachsen.
    Auch die Studie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD) aus dem Jahr 2020 zeigt: Die Anzeigequote im Bereich partnerschaftliche Gewalt ist insgesamt vergleichsweise niedrig. Sie variiere „zwischen 0,6 Prozent im Bereich sexueller Gewalt und 17 Prozent im Bereich von Körperverletzungen mit Waffeneinsatz“, sagt die Psychologin Deborah Hellmann von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.

    Egal, wie lange das her ist, es war jemand an deinem Körper, du hast Gewalt gespürt und das geht nicht einfach weg.

    Die Gründe hierfür seien vielfältig, so Hellmann. Beispielsweise könne es keine Beweise geben oder die Betroffene habe Angst, dass sich ihre Situation noch verschlimmere. In den allermeisten Fällen helfe es aber, Anzeige zu erstatten, sagt Jürgen Voß von der Hochschule Merseburg – unabhängig vom Erfolg vor Gericht.

    Was tut der Staat gegen Gewalt gegen Frauen und was muss besser werden?

    Um Frauen besser vor Gewalt zu schützen, hat die Bundesregierung im Januar 2025 eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Das Gewaltschutzgesetz, das seit 2002 in Kraft ist, ermöglicht Betroffenen unter anderem, vor dem Familiengericht Schutz zu beantragen. Demnach kann Tätern verboten werden, die Wohnung ihrer Opfer zu betreten, sich ihnen anzunähern oder Kontakt zu ihnen aufzunehmen.
    Der Gesetzentwurf, der vom Bundeskabinett gebilligt wurde, sieht vor, dass Täter unter bestimmten Bedingungen künftig eine elektronische Fußfessel tragen oder an Anti-Gewalt-Trainings teilnehmen müssen. Ob der Bundestag diese Änderung noch vor der geplanten Neuwahl am 23. Februar beschließen wird, ist allerdings offen. Denn nach dem Bruch der Ampel-Koalition haben SPD und Grüne keine Mehrheit mehr und wären auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen.
    Deutschland hat sich mit dem Ratifizieren der Istanbul-Konvention – des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – dazu verpflichtet, die dort festgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.
    Die Konvention ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland. Daraus leiten sich zahlreiche politische Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene in Deutschland ab. Darunter Informations- und Beratungsangebote und Einrichtungen wie Frauenhäuser.
    Es gebe aber vielfältigen Verbesserungsbedarf, mahnt Psychologie-Professorin Deborah Hellmann. So müssten etwa die existierenden Programme daraufhin analysiert werden, inwieweit sie langfristig häusliche Gewalt und infolgedessen Femizide verhindern helfen. Außerdem brauche es flächendeckend mehr Frauenhäuser.

    Mein Wunsch ist, dass jede Frau es sich wert ist, für sich zu kämpfen, sich das nicht gefallen zu lassen.

    Zudem sei es wichtig, präventiv schon in jungen Jahren anzusetzen: Bei schwierigen Familienkonstellationen müsse sehr früh Hilfe bereitgestellt werden, damit Kinder erst gar nicht lernten, dass Gewalt ein probates Mittel zur Durchsetzung von Zielen sein kann. Auch die Weiterbildung von Lehrern sei zentral: 92 Prozent wüssten nicht, wie sie mit sexueller Gewalt umgehen sollen.
    Würden höhere Strafen vor Femiziden abschrecken? Deborah Hellmann von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ist skeptisch. Laute das Motiv beispielsweise "Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich niemand haben“, so sei die Höhe der Strafe nachrangig.

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