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Sexualisierte Gewalt im Sport
Ein Urteil und seine Begründung

Fünf Jahre und vier Monate Haft - so lautet das Urteil gegen einen ehemaligen Handball-Trainer aus der Nähe von Stuttgart. Der Mann hatte acht Jungen im Alter von 13 bis 18 Jahren sexuell missbraucht. Mit den Ermittlungen waren die Betroffenen zufrieden. Das Verhalten des Richters wirft aber Fragen auf.

Von Andrea Schültke |
Der Gerichtssaal beim Prozess gegen den Handballtrainer. In der Mitte Richter Richter Johannes Steinbach.
Der Gerichtssaal beim Prozess gegen den Handballtrainer. In der Mitte Richter Richter Johannes Steinbach. (Andrea Schültke)
Der folgende Text enthält Schilderungen sexueller Handlungen, die retraumatisierend wirken können.
Erst hat die unabhängige Interessenvertretung Athleten Deutschland „Anlauf gegen Gewalt“ an den Start gebracht, die erste Beratungsstelle in Deutschland für Betroffene im Spitzensport.
Dann hat die neue Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Kerstin Claus, in ihrer Antrittspressekonferenz ganz klar darauf hingewiesen: Nicht nur Kirchen oder Familien können Tatkontexte sein, sondern auch der Sport.
Und: Das Landgericht Stuttgart hat einen ehemaligen Handballtrainer verurteilt. Fünf Jahre und vier Monate Haft für sexuellen und schweren sexuellen Missbrauch an acht betroffenen Jungen. Mehr als 500 Taten hat das Gericht als erwiesen angesehen. Der Mann hat ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Haftstrafe für Angeklagten erreicht

Bei der Urteilsverkündung waren viele der Betroffenen im Saal. Die Erleichterung war ihnen anzumerken. Erleichterung darüber, dass das Verfahren vorbei ist und sie eine Verurteilung erreicht haben. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Die Urteilsbegründung dagegen, hat Beobachtende rat- und teilweise auch sprachlos zurückgelassen.
So hat der Vorsitzende Richter Johannes Steinbach zum Beispiel gegenseitiges Masturbieren mit unter 14-Jährigen als strafbare Handlung bewertet. Aber mit über 14-Jährigen sei das „einvernehmlich erfolgt“, so seine Behauptung. An dieser Stelle ist ein Raunen durch den Gerichtssaal gegangen, Kopfschütteln, als trauten die Anwesenden ihren Ohren nicht.
Der Richter hatte das Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Erwachsenen und seinen jugendlichen Spielern bei dieser Aussage vollkommen außer Acht gelassen. Und die emotionale Zwangslage der Sportler nicht gesehen, so der Eindruck.
Und es gab weitere Punkte, die in der Urteilsbegründung in Stuttgart anders waren als in anderen Prozessen.
Bei anderen Missbrauchsverfahren im Sport war regelmäßig zu beobachten, dass dort das Gericht dem Angeklagten ins Gewissen geredet hat: „Sie sind verantwortlich.“ „Sie sind hoch manipulativ vorgegangen“. „Sie hatten einen hohen Stellenwert bei Kindern und Eltern und im Verein. Ihr Wort hatte Gewicht. Das haben sie ausgenutzt.“ „Täter ist immer der Erwachsene, nie das Kind“.

Richter hält die Taten nicht vor

All das hätte auch auf den angeklagten Handballtrainer zugetroffen. Aber auf solche mahnenden Worte hat Richter Steinbach in seiner nur kurzen Urteilsbegründung verzichtet.
Jens Rabe, der sechs der acht Betroffenen als Nebenklageanwalt vertreten hat, schilderte nach der Urteilsverkündung die Reaktion einiger seiner Mandanten: „Man hätte sich gewünscht, dass das Gericht sich direkter an den Angeklagten wendet, ihm schon sehr klar vorhält, was er getan hat, und vielleicht auch einfühlsamere Worte für die Betroffenen findet.“

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Keine Worte für Betroffene

Die haben die Betroffenen und ihre Familien im Saal vom Vorsitzenden Richter nicht gehört. So hat Johannes Steinbach den Betroffenen nicht signalisiert, dass sie keine Schuld trifft, ihre Aussagen bei der Polizei glaubwürdig waren.
In anderen Verfahren im Tatkontext Sport war das schon anders zu beobachten. Dort hatten Richterinnen und Richter immer Worte an die Betroffenen gerichtet wie etwa: „Wir glauben, dass es so war.“ „Die Aussagen der Betroffenen haben das gesamte Ausmaß der Taten ans Licht gebracht“
In einem Verfahren war das Gericht auf die Narben eingegangen, die bei den Betroffenen zurückbleiben werden: „Die Folgen für die Opfer sind anhaltender als die Gefängnisstrafe für Täter“, hatte da die Richterin gesagt.
Richter Johannes Steinbach vom Landgericht Stuttgart hat sich dagegen nicht mit persönlichen, empathischen Worten an die Betroffenen und ihre Familien gewendet.
Es wäre ihnen sehr wichtig gewesen, so der Eindruck aus Beobachtungen, als die Verhandlung zu Ende war. „Es war eine juristische Urteilsbegründung, in der nicht soviel Information transportiert wurde. Der Prozess lief gut, aber wenn man Einzelpunkte anguckt kann man sagen, es hätte besser laufen können“, bilanziert Nebenklageanwalt Rabe.
Gleichzeitig betonte er, das Verfahren sei gut gelaufen. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und so den meisten Betroffenen die erneute Aussage vor Gericht erspart. Auch mit dem Urteil fünf Jahre und vier Monate Haft seien seine Mandanten zufrieden, so Jens Rabe.
Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs gibt es beim "Hilfetelefon sexueller Missbrauch" und bei "Anlauf gegen Gewalt".