Erster Bundesdatenschutzbeauftragter wurde 1978 Professor Hans Peter Bull.
"Ja, zum Datenschutz bin ich gekommen, obwohl ich nicht zu der engeren Szene gehörte, die damals sich schon intensiv um den Datenschutz gekümmert hat. Ich war stark beschäftigt mit dem Aufbau eines neuen juristischen Studienganges der einstufigen juristischen Ausbildung hier in Hamburg. Und irgendwann bin ich gefragt worden, ob ich diese Aufgabe in Bonn mir zutrauen würde."
So Professor Bull im Interview mit dem unabhängigen Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein. Wie die meisten seiner Nachfolger ist er Jurist. Natürlich sind auch IT-Kenntnisse für so einen Posten notwendig. Allerdings in erster Linie geht es um Rechtsfragen.
"Ich habe sehr bewusst und schrittweise eine Reihe von Leuten um mich versammelt in dieser kleinen Dienststelle, Leute aus der Verwaltung selber und ein ausgewiesener Informatiker Werner Schmidt, eine Reihe von Leuten des gehobenen Dienstes, die in den Kontrollen dann später tätig waren, also eine bunte Mischung, sehr genau ausgewählt nach Qualifikation gerade für diese Aufgabe."
Zur dieser Qualifikation eines Datenschutzbeauftragten sagt das Gesetz allerdings nur, dass er zuverlässig sein und die nötige Fachkunde mitbringen muss. Die kann er sich eigenständig aneignen, oder er besucht ein Seminar. Die Akademie des Technischen Überwachungsvereins in München etwa veranstaltet solche Kurzlehrgänge. Florian Labitzke vom TÜV:
"Er kann Kurse besuchen, die eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten anbieten. Da werden in wenigen Tagen oder einer Woche die entsprechenden Wissensinhalte vermittelt."
Behörden und andere öffentliche Einrichtungen müssen Datenschutzbeauftragte bestellen und Unternehmen und Vereine, bei denen zehn Leute oder mehr auf persönliche Daten zugreifen können. Oft suchen sich die Chefs einen ihrer Angestellten aus, den sie als Datenschutzbeauftragten haben möchten.
"Die andere Möglichkeit wäre, dass sie einen Dienstleister sozusagen als Datenschutzbeauftragten beschäftigen, den sogenannten externen Datenschutzbeauftragten, der nimmt in ihrem Unternehmen die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wahr, stammt aber tatsächlich von einem anderen Unternehmen."
Ein externer Beauftragter kann als Freiberufler arbeiten oder bei einem Dienstleister angestellt sein. Dann sorgt er in mehreren Unternehmen dafür, dass der Datenschutz eingehalten wird, die IT dies sicherstellt und die Beschäftigten dafür sensibilisiert sind. Ein Paradebeispiel für die Berufsmöglichkeiten ist der Werdegang von Peter Schaar. Er begann in den 90er-Jahren als Landesdatenschutzbeauftragter in Hamburg, wo er damals davor warnte, dass ISDN-Telefone auch als Abhöranlagen missbraucht werden können.
"Aus unserer Sicht ist es notwendig, den Betroffenen klarzumachen, welche Risiken sie zum Beispiel eingehen, wenn sie die Fernwartung der Anlagen ermöglichen."
Anschließend gründete er ein privates Datenschutzunternehmen. Und im Jahr 2002 wurde er zum Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt und kümmert sich jetzt um die ganz neuen Gefahren für die Persönlichkeitsrechte, die mittlerweile entstanden sind, um Nacktscanner an Flughäfen beispielsweise.
"Ob diese Scanner unterscheiden können zwischen der Windel, die jemand mit sich führt, weil er inkontinent ist, von demjenigen, der sich Sprengstoff in die Unterhose einnäht?"
Vor zwei Jahren ist Peter Schaar in seinem Amt bestätigt worden, einmal nur ist das möglich. Also sein Job wird 2013 frei.
"Ja, zum Datenschutz bin ich gekommen, obwohl ich nicht zu der engeren Szene gehörte, die damals sich schon intensiv um den Datenschutz gekümmert hat. Ich war stark beschäftigt mit dem Aufbau eines neuen juristischen Studienganges der einstufigen juristischen Ausbildung hier in Hamburg. Und irgendwann bin ich gefragt worden, ob ich diese Aufgabe in Bonn mir zutrauen würde."
So Professor Bull im Interview mit dem unabhängigen Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein. Wie die meisten seiner Nachfolger ist er Jurist. Natürlich sind auch IT-Kenntnisse für so einen Posten notwendig. Allerdings in erster Linie geht es um Rechtsfragen.
"Ich habe sehr bewusst und schrittweise eine Reihe von Leuten um mich versammelt in dieser kleinen Dienststelle, Leute aus der Verwaltung selber und ein ausgewiesener Informatiker Werner Schmidt, eine Reihe von Leuten des gehobenen Dienstes, die in den Kontrollen dann später tätig waren, also eine bunte Mischung, sehr genau ausgewählt nach Qualifikation gerade für diese Aufgabe."
Zur dieser Qualifikation eines Datenschutzbeauftragten sagt das Gesetz allerdings nur, dass er zuverlässig sein und die nötige Fachkunde mitbringen muss. Die kann er sich eigenständig aneignen, oder er besucht ein Seminar. Die Akademie des Technischen Überwachungsvereins in München etwa veranstaltet solche Kurzlehrgänge. Florian Labitzke vom TÜV:
"Er kann Kurse besuchen, die eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten anbieten. Da werden in wenigen Tagen oder einer Woche die entsprechenden Wissensinhalte vermittelt."
Behörden und andere öffentliche Einrichtungen müssen Datenschutzbeauftragte bestellen und Unternehmen und Vereine, bei denen zehn Leute oder mehr auf persönliche Daten zugreifen können. Oft suchen sich die Chefs einen ihrer Angestellten aus, den sie als Datenschutzbeauftragten haben möchten.
"Die andere Möglichkeit wäre, dass sie einen Dienstleister sozusagen als Datenschutzbeauftragten beschäftigen, den sogenannten externen Datenschutzbeauftragten, der nimmt in ihrem Unternehmen die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wahr, stammt aber tatsächlich von einem anderen Unternehmen."
Ein externer Beauftragter kann als Freiberufler arbeiten oder bei einem Dienstleister angestellt sein. Dann sorgt er in mehreren Unternehmen dafür, dass der Datenschutz eingehalten wird, die IT dies sicherstellt und die Beschäftigten dafür sensibilisiert sind. Ein Paradebeispiel für die Berufsmöglichkeiten ist der Werdegang von Peter Schaar. Er begann in den 90er-Jahren als Landesdatenschutzbeauftragter in Hamburg, wo er damals davor warnte, dass ISDN-Telefone auch als Abhöranlagen missbraucht werden können.
"Aus unserer Sicht ist es notwendig, den Betroffenen klarzumachen, welche Risiken sie zum Beispiel eingehen, wenn sie die Fernwartung der Anlagen ermöglichen."
Anschließend gründete er ein privates Datenschutzunternehmen. Und im Jahr 2002 wurde er zum Bundesdatenschutzbeauftragten gewählt und kümmert sich jetzt um die ganz neuen Gefahren für die Persönlichkeitsrechte, die mittlerweile entstanden sind, um Nacktscanner an Flughäfen beispielsweise.
"Ob diese Scanner unterscheiden können zwischen der Windel, die jemand mit sich führt, weil er inkontinent ist, von demjenigen, der sich Sprengstoff in die Unterhose einnäht?"
Vor zwei Jahren ist Peter Schaar in seinem Amt bestätigt worden, einmal nur ist das möglich. Also sein Job wird 2013 frei.