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Gleiche Bezahlung
Europäischer Vorstoß gegen den Gender Pay Gap

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag präsentiert, um gegen den Gender Pay Gap vorzugehen. Alle Arbeitnehmer sollen das Recht bekommen, das sie in Deutschland bereits haben: unabhängig vom Geschlecht Informationen darüber zu erhalten, wie es um das Gehaltsniveau für ihre Tätigkeit in ihrem Unternehmen bestellt ist.

Von Peter Kapern |
Demonstration für geschlechtergerechte Löhne: Eine Köchin und ein Koch zeigen mit Schildern, dass der Lohnunterschied zwischen beiden 15 Prozent beträgt.
In Deutschland verringert sich der Gender Pay Gap seit Jahren kaum (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
Seit 1957 gilt in der EU der Grundsatz, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden müssen. Doch die Realität ist längst noch nicht mit den Vorschriften in Übereinstimmung, wie Eurostat errechnet hat. Frauen werden danach deutlich schlechter bezahlt als Männer.

EU-Pay-Gap liegt bei scheinbar unverrückbaren 14 Prozent

Der Gender Pay Gap, die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen mit gleicher Arbeit, so EU-Vizekommissionspräsidentin Vera Jourova, liege in der EU bei scheinbar unverrückbaren 14 Prozent. Und das ist nur der Durchschnitt. In manchen Ländern liegt die Differenz weit höher, bei bis zu 30 Prozent. Und auch Deutschland leistet sich nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung mit 19 Prozent einen besonders großen Gender Pay Gap.
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Um endlich den Grundsatz der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit durchzusetzen, hat die EU-Kommission einen neuen Richtlinienvorschlag präsentiert. Wird er umgesetzt, bringt er Arbeitgebern neue Pflichten und Arbeitnehmern neue Rechte. Alle Arbeitnehmer in Europa sollen das Recht bekommen, das sie in Deutschland bereits haben: Nämlich Informationen darüber erhalten zu können, wie das generelle Gehaltsniveau für ihre Tätigkeit in ihrem Unternehmen ist.
Informationspflicht für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
Die Realität hat gezeigt, dass Arbeitnehmer aber häufig davor zurückscheuen, ihren Chef um Gehaltstransparenz zu bitten. Deshalb will die EU für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern eine Informationspflicht einführen. Jährlich sollen sie offenlegen welche Gehaltsunterschiede es bei Mitarbeitern gibt, die dieselbe Arbeit machen. Arbeitgeber dürfen außerdem in Einstellungsgesprächen nicht mehr nach dem früheren Gehalt der Bewerber fragen, um dann einen allenfalls geringen Aufschlag anzubieten.
So soll verhindert werden, dass eine zu geringe Bezahlung von Frauen immer weiter in die Zukunft verlängert wird. Und jenen Frauen, die schlechter bezahlt worden sind als ihre Kollegen, will die EU-Kommission zudem ein Recht auf Schadenersatz einräumen.
Wir stärken Frauen, die schlechter bezahlt werden als Männer, den Rücken, so Vera Jourova, damit sie sich wehren, bis hin zu Schadensersatzforderungen vor Gericht, sei es individuell oder gemeinsam. Im Europaparlament erntete der Kommissionsvorschlag Zustimmung bei Sozialdemokraten, Grünen und der EVP. Damit der Richtlinienvorschlag Realität wird, müssen aber auch die Mitgliedstaaten zustimmen.