Für insgesamt 20 Fächer haben die Kultusminister der Länder Fachprofile für Lehramtsstudiengänge entwickelt. Das heißt sie haben sowohl die inhaltlichen als auch die didaktischen Voraussetzungen definiert, über die ein Lehramtsstudent am Ende seines Studium verfügen muss. Von diesen einheitlichen Standards bei der Lehrerausbildung sollen alle profitieren, Lehrer, Schüler und die Länder. Annegret Kramp Karrenbauer, amtierende Präsidentin der Kultusministerkonferenz.
"Das heißt, wenn die fertigen Lehramtsstudenten auf den Arbeitsmarkt kommen, dann kann jedes Land darauf Vertrauen, dass die Ausbildung auf dem gleichen Niveau stattgefunden hat."
Die Lehrerverbände, die an der Ausarbeitung der Profile beteiligt waren, sehen in den heute vereinbarten Standards, mehr als eine Lösung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Vor allem inhaltlichen Definitionen seien ausreichend detailliert.
Was in Deutsch, Englisch Geschichte oder Mathematik den Standard markiert, darüber gibt es Einvernehmen. Richtig sei auch, dass die Forderungen der Lehrerverbände nach zusätzlichen fachdidaktischen und nach mehr schulpraktischen Anteilen in der Lehrerausbildung berücksichtigt worden seien, sagt Horst Günther Klitzing der stellvertretende Vorsitzender des deutschen Philologenverbandes. Allerdings müsse nun abgewartet werden, ob die Hochschulen die Vorgaben auch umsetzten.
"Die Realitäten werden an den Hochschulen geschrieben. Alle Länder haben ihren Hochschulen Autonomie verordnet und die werden auch davon Gebrauch machen. Deshalb konnte es auch nur inhaltliche Standards geben und keine Festslegungen im Sinne von Lehrplänen wie wir sie für die Schulen kennen."
Einen ersten Streit hat es zwischen der Hochschulrektorenkonferenz bereits darüber gegeben wie viele und welche praktischen Anteile ins Studium eingebaut werden. Denn bislang lag die Verantwortung für die Studieninhalte bei der Hochschule und die Verantwortung für die Praxis im Rahmen des Referendariates bei den Kultusministern. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat daher Verständnis für die Vorbehalte der Hochschulen. Andreas Keller.
"Im Prinzip haben die Hochschulen recht, wenn sie die Verantwortung übernehmen sollen für die praktischen Anteile, dann müssen sie auch mitreden dürfen, dann könnten wird auch gleich sagen lasst es im Referendariat."
Bereits 2005 haben die Länder die gegenseitige Anerkennung der Studienabschlüsse auf Länderebene vereinbart. Der Weg zum Examen aber bleibt in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, daran ändert auch der heutige Beschluss nicht viel. Machen Länder, darunter Bayern, das Saarland, Hessen und Baden-Württemberg halten am Studienmodell Staatsexamen fest. Wieder andere stellen sich dem Bologna-Prozess, der die Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen zum Ziel hat und bieten Bachelor und Masterstudiengänge für angehende Lehrer an. Ein Flickenteppich, der nach Auffassung von Andreas Keller eindeutig zu Lasten der Mobilität der Studenten geht.
"Bei den Ländern, die Bachelor-, Master-Studiengänge eingeführt haben, haben die einen zweisemestrigen Master und die anderen einen viersemestrigen Master eingeführt , wer also während des Studium von einer Uni zu anderen wechseln will, der findet möglicherweise ein ganz anderes Modell vor, muss Leistungen nachholen und das ist ein riesiges Problem."
Die GEW fordert zehn Semester für alle, wie es in Nordrhein-Westfalen zukünftig der Fall sein soll, damit Abschlüsse tatsächlich gleichwertig sind. Aber die Kultusminister der Länder lassen ausdrücklich zu, dass auch derjenige als Lehrer arbeiten darf, der lediglich acht Semester Studium absolviert hat. Diese verkürzte Form, so Keller, sei nichts als eine Mogelpackung.
"Um dieses Problem zu kitten, sollen Teile des Referendariats ins Studium integriert werden und dadurch wird das Modell immer komplizierter. Weil in manchen Ländern dann das Referendariat zum Studium dazugehört, in anderen nicht. Und deshalb sehe ich nicht, wie die Länder die einzelnen Leistungen gegenseitig anerkennen wollen."
"Das heißt, wenn die fertigen Lehramtsstudenten auf den Arbeitsmarkt kommen, dann kann jedes Land darauf Vertrauen, dass die Ausbildung auf dem gleichen Niveau stattgefunden hat."
Die Lehrerverbände, die an der Ausarbeitung der Profile beteiligt waren, sehen in den heute vereinbarten Standards, mehr als eine Lösung auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Vor allem inhaltlichen Definitionen seien ausreichend detailliert.
Was in Deutsch, Englisch Geschichte oder Mathematik den Standard markiert, darüber gibt es Einvernehmen. Richtig sei auch, dass die Forderungen der Lehrerverbände nach zusätzlichen fachdidaktischen und nach mehr schulpraktischen Anteilen in der Lehrerausbildung berücksichtigt worden seien, sagt Horst Günther Klitzing der stellvertretende Vorsitzender des deutschen Philologenverbandes. Allerdings müsse nun abgewartet werden, ob die Hochschulen die Vorgaben auch umsetzten.
"Die Realitäten werden an den Hochschulen geschrieben. Alle Länder haben ihren Hochschulen Autonomie verordnet und die werden auch davon Gebrauch machen. Deshalb konnte es auch nur inhaltliche Standards geben und keine Festslegungen im Sinne von Lehrplänen wie wir sie für die Schulen kennen."
Einen ersten Streit hat es zwischen der Hochschulrektorenkonferenz bereits darüber gegeben wie viele und welche praktischen Anteile ins Studium eingebaut werden. Denn bislang lag die Verantwortung für die Studieninhalte bei der Hochschule und die Verantwortung für die Praxis im Rahmen des Referendariates bei den Kultusministern. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat daher Verständnis für die Vorbehalte der Hochschulen. Andreas Keller.
"Im Prinzip haben die Hochschulen recht, wenn sie die Verantwortung übernehmen sollen für die praktischen Anteile, dann müssen sie auch mitreden dürfen, dann könnten wird auch gleich sagen lasst es im Referendariat."
Bereits 2005 haben die Länder die gegenseitige Anerkennung der Studienabschlüsse auf Länderebene vereinbart. Der Weg zum Examen aber bleibt in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, daran ändert auch der heutige Beschluss nicht viel. Machen Länder, darunter Bayern, das Saarland, Hessen und Baden-Württemberg halten am Studienmodell Staatsexamen fest. Wieder andere stellen sich dem Bologna-Prozess, der die Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen zum Ziel hat und bieten Bachelor und Masterstudiengänge für angehende Lehrer an. Ein Flickenteppich, der nach Auffassung von Andreas Keller eindeutig zu Lasten der Mobilität der Studenten geht.
"Bei den Ländern, die Bachelor-, Master-Studiengänge eingeführt haben, haben die einen zweisemestrigen Master und die anderen einen viersemestrigen Master eingeführt , wer also während des Studium von einer Uni zu anderen wechseln will, der findet möglicherweise ein ganz anderes Modell vor, muss Leistungen nachholen und das ist ein riesiges Problem."
Die GEW fordert zehn Semester für alle, wie es in Nordrhein-Westfalen zukünftig der Fall sein soll, damit Abschlüsse tatsächlich gleichwertig sind. Aber die Kultusminister der Länder lassen ausdrücklich zu, dass auch derjenige als Lehrer arbeiten darf, der lediglich acht Semester Studium absolviert hat. Diese verkürzte Form, so Keller, sei nichts als eine Mogelpackung.
"Um dieses Problem zu kitten, sollen Teile des Referendariats ins Studium integriert werden und dadurch wird das Modell immer komplizierter. Weil in manchen Ländern dann das Referendariat zum Studium dazugehört, in anderen nicht. Und deshalb sehe ich nicht, wie die Länder die einzelnen Leistungen gegenseitig anerkennen wollen."