Der Europäische Gerichtshof hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnissen verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen bleiben dabei auch weiterhin im Netz verfügbar.
Kein Hochladen des Personalausweises
Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der Konzern den Löschantrag in einem wichtigen Punkt. Der in Deutschland für Google zuständige Datenschützer hatte vor allem bemängelt, dass Google zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufrief. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, erklärte Caspar. Nun heißt es auf der Webseite lediglich: "Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei."
Bing wartet noch ab
Anders als Google möchte Konkurrent Bing noch abwarten und kein Löschformular einrichten. Derzeit erreichten die Suchmaschine nur sehr wenige Löschgesuche, so Bing-Betreiber Microsoft. Bing hat in Deutschland einen Marktanteil von drei Prozent.
(tzi/swe)