Die Nachtwache für die Auszubildende auf dem sogenannten Postenausguck sei zwar lebensgefährlich gewesen, allerdings habe keine "besondere Lebensgefahr" bestanden. So begründete der Vorsitzende Richter Markus Lehmler am Verwaltungsgericht Aachen sein Urteil. Demnach sei es nicht wahrscheinlich, bei diesem Dienst zu sterben.
Die Eltern der Kadettin zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht. Sie wollen prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen. Sie hatten eine Entschädigung von 40.000 Euro nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefordert.
Die 18-Jährige aus Geilenkirchen war während ihrer Nachtwache nach einem Sturz von dem Segelschulschiff in der Nordsee ertrunken. Die Kieler Staatsanwaltschaft sprach von einem tragischen Unglück. Die Todesumstände konnten aber bisher nicht geklärt werden.
Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht
Mit Urteil des Aachener Gerichts ist der juristische Kampf der Eltern um Entschädigung jedoch noch nicht beendet. Mit zwei weiteren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wollen sie erreichen, dass gegen den Schiffsarzt und den damaligen Kommandanten wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird.
(tön/ach)