Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, schließe auch das Recht ein, dazu die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Das bis dahin geltende Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe wurde damals gekippt. Seitdem gibt es bislang kein neues Gesetz zur Sterbehilfe beziehungsweise zum sogenannten assistierten Suizid. Die sogenannte aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.
In einigen Bundesländern ist der assistierte Suizid laut Berufsordnung der Ärzte zugelassen, in anderen aber nicht. Diese Lage sei genauso widersprüchlich wie die unterschiedlichen Regelungen dazu, sagte Professor Karl Beine, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie an der Universität Witten-Herdecke. Er hat zu diesem Thema bei mehr als 5.000 Ärzten und professionellen Pflegekräften eine Umfrage durchgeführt.
Der Umfrage in Kliniken zufolge kommt der assistierte Suizid sehr selten vor, berichtet Beine. Wenn Maßnahmen zur Palliativmedizin gut angewendet würden, reduzierten sich die Sterbewünsche von Patientinne und Patienten deutlich. Suizidwünsche seien fragil und ambivalent. Beim assistierten Suizid müsse daher immer gewissenhaft geprüft werden, wie frei der Wille des Einzelnen zum Suizid tatsächlich sei. "Wenn es gut ist, sind Menschen um einen sterbenden Menschen herum, die seine Wünsche kennen. Und wenn eine Medizin dann Verantwortung übernimmt, in dem Sinne, dass sie den Willen des Einzelnen respektiert und seine Wünsche umsetzt, dann, glaube ich, nehmen Ärzte ihre Verantwortung gewissenhaft wahr und sind menschenfreundlich im tiefen Sinne des Wortes", so Beine.
Verschiedene Gesetzentwürfe sehen nun vor, dass es verpflichtende ärztliche Beratungsgespräche geben soll, um herauszufinden, ob jemand freiwillig und dauerhaft sterbewillig sei. Eine gesetzliche Regelung ist nach Beines Ansicht zwingend notwendig.
Das vollständige Interview im Wortlaut:
Silvia Engels: Wie gehen die Ärzte und Pflegekräfte mit dem schwierigen Thema Sterbehilfe um?
Karl H. Beine: Die Ärzte und Pfleger gehen nach meinen Erkenntnissen verantwortlich mit diesem schwierigen Thema um. Sie gehen damit um, indem sie es besprechen an ihren Arbeitsplätzen, indem sie es diskutieren, und es wird differenziert betrachtet.
Es ist wohl so, dass in vielen Fällen – so hat die Studie gezeigt – in den letzten 24 Monaten Maßnahmen der sogenannten passiven oder indirekten Sterbehilfe angewendet wurden, und das ist Ergebnis dieser Studie, dass das auf eine sehr verantwortliche und mit Bedacht gewählte Weise getan wurde. Und selbstverständlich setzt das immer voraus die Einverständniserklärung, das Einverständnis des Patienten.
Engels: Sie haben es angesprochen. Man muss hier ja unterscheiden zwischen passiver Sterbehilfe, dem Entzug lebenserhaltender Behandlung, und im Kontrast dazu assistierter Suizid, die konkrete Aushändigung eines tödlichen Medikaments an den Patienten, ganz bewusst, damit dieser seinen Tod herbeiführen kann. Welche Zahlen, welche Rückmeldungen haben Sie zum einen zur passiven Sterbehilfe und zum anderen, was den assistierten Suizid angeht?
Beine: Es ist so, dass die passive und indirekte Sterbehilfe, also alle Formen von legaler Sterbehilfe, deutlichst in der Überzahl sind. Maßnahmen zum assistierten Suizid passieren in deutschen Kliniken – und nur auf deutsche Kliniken bezog sich diese Untersuchung im Herbst 2018 -, der assistierte Suizid kommt erstaunlich selten vor, wird erstaunlich selten praktiziert. Und die sogenannte aktive Sterbehilfe kommt vor, aber in weniger als zwei Prozent der Fälle überhaupt.
Ärzte wenden Sterbehilfe häufiger an als Pfleger
Engels: Gibt es hier eine unterschiedliche Auffassung, was Ärzte angeht und was professionelles Pflegepersonal angeht?
Beine: Ja! Man findet deutlich, dass die Sterbehilfe naturgemäß häufiger dann angewendet wird, wenn der Kontakt mit sterbenden Menschen besonders intensiv und ausgeprägt und häufig ist. Und es ist insgesamt so, dass die pflegerischen Kolleginnen und Kollegen deutlich häufiger Kontakt haben mit sterbenden Menschen, als das bei Ärzten der Fall ist. Umso erstaunlicher, vielleicht auch nicht erstaunlich, je nachdem welche Perspektive man einnimmt, ist es, dass Ärztinnen und Ärzte Maßnahmen zur Sterbehilfe häufiger anwenden, als das bei pflegerischen Kolleginnen und Kollegen der Fall ist.
Engels: Nun ist gerade das Gesetz - ich habe es angesprochen – nicht mehr vorhanden, was beispielsweise ein klares Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe festlegte. Wie nehmen die Ärzte und Pfleger denn hier ihre Rolle wahr? Ist es gut, hier Eigenverantwortung den Ärzten und Pflegern dieses Ausmaßes dann auch zuzumuten?
Beine: Das ist ein vollkommen schwieriges und ethisch und fachlich hoch anspruchsvolles Thema. Wir wissen, dass die Suizidwünsche von Menschen häufig aus einer Situation entspringen, die besonders belastbar ist. Am Lebensende ist es so, dass wir wissen, dass dann, wenn die Maßnahmen zur Palliativmedizin gut angewendet werden, die Sterbewünsche sich deutlich reduzieren, und wir wissen auch, dass die Legalisierung des assistierten Suizids nicht dazu führen wird – nach allem, was wir bis jetzt rausgefunden haben -, dass dadurch die Zahl der eigenständigen Suizide, der "heimlichen" Suizide sinken wird, sondern diese Zahl steigt sogar mit Legalisierung der assistierten Suizide.
"Suizidwünsche sind fragil"
Engels: Wie würden Sie denn vor diesem Hintergrund das beurteilen, was der Deutsche Ärztetag diskutiert? Denken Sie, die Berufsordnung der Ärzte sollte geändert werden, um Hilfe zur Selbsttötung, den assistierten Suizid zu ermöglichen? Derzeit lässt das die Berufsordnung ja nicht zu.
Beine: Die Berufsordnung lässt das in einzelnen Bundesländern zu, in anderen nicht. Die Lage ist genauso widersprüchlich wie diese unterschiedlichen Regelungen ausdrücken. Nach meiner Auffassung ist es so, dass sich die Strafbewehrung von Beihilfe zum Suizid nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht wird halten lassen, sondern die Ärztinnen und Ärzte sind an dieser Stelle gezwungen, Verantwortung zu übernehmen. Sie sind insbesondere gezwungen, gewissenhaft Verantwortung zu übernehmen im Hinblick auf die Feststellung des freien Willens. Suizidwillige Leute, die einen Suizidversuch überlebt haben, sind in 90 Prozent aller Fälle nach mehreren Jahren am Leben, was zeigt, wie fragil und wie ambivalent Suizidwünsche sind. Von daher ist der assistierte Suizid entkoppelt von allem lebensgeschichtlichen Kontext in meinen Augen ein No Go. Das kann nicht sein, dass da Suizidbeihilfe geleistet wird, ohne dass gewissenhaft geprüft wird, wie frei ist denn tatsächlich der Wille des Einzelnen zum Suizid.
Engels: Gewissenhafte Prüfung ist ein gutes Stichwort. Hier fehlt ja derzeit ein neues Gesetz. Sehen Sie hier den Bundestag in der Pflicht?
Beine: Selbstverständlich ist der Bundestag in der Pflicht und wir haben ja auch mittlerweile mehrere Gesetzentwürfe vorliegen, die versuchen, dieses problematische Feld zu regeln, wobei es so ist, dass dieses Bedürfnis, diese Grauzone zu regeln, garantiert dazu führen wird, dass weitere Grauzonen entstehen, und am allerletzten Ende ist das Sterben ein Beziehungsgeschehen – dann, wenn es gut ist. Wenn es gut ist, sind Menschen um einen sterbenden Menschen herum, die seine Wünsche kennen. Und wenn eine Medizin dann Verantwortung übernimmt, in dem Sinne, dass sie den Willen des Einzelnen respektiert und seine Wünsche umsetzt, dann, glaube ich, nehmen Ärzte ihre Verantwortung gewissenhaft wahr und sind menschenfreundlich im tiefen Sinne des Wortes.
Engels: Aus dem Bundesgesundheitsministerium gibt es derzeit noch keinen neuen Gesetzentwurf, dafür fraktionsübergreifend, beispielsweise einer unter anderem vom SPD-Gesundheitsexperten Lauterbach, aber auch der FDP-Abgeordneten Helling-Plahr. Danach soll kommerzielle Sterbehilfe auch künftig verhindert werden. Außerdem soll es verpflichtende ärztliche Beratungsgespräche geben, um herauszufinden, ob jemand freiwillig und dauerhaft sterbewillig sei. Ist das der richtige Weg?
Beine: Das ist ein unvermeidlicher Weg. Das Entscheidende wird sein in meinen Augen, ob wir ein Schutzgesetz bekommen zur Legalisierung des assistierten Suizids, oder ob dem Grundsatz nach der assistierte Suizid strafbewehrt bleibt und es gewisse Ausnahmen gibt für die Assistenz, die wir relativ genau definieren können – zum Beispiel ausführliche Beratungskonstanz und ärztliche Überprüfung von mindestens zwei unabhängigen Ärzten, was die freie Willenstätigkeit anbelangt. Es wird nicht anders gehen, dieses "Problem" zu regeln, indem ein solches Gesetz geschaffen wird, und ich persönlich bin sehr dafür, alles dafür zu tun, dass der Lebensschutz auf der einen Seite und die freie Selbstbestimmung ein unauflösliches Kontinuum bleiben. Das eine ist nicht denkbar, schon gar nicht aus ärztlicher Sicht, ohne das andere und von daher ist die primäre überwiegende Pflicht des Arztes, Leben zu erhalten und weniger Erwägungen anzustellen darüber, wie der Wert eines Lebens ist. Das zu entscheiden, geht ihn nach meiner Auffassung nichts an.
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