Danach können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Mehrarbeit vorschlagen. Eine Pflicht gibt es nicht, die Beschäftigten können entscheiden. Für den sechsten Tag erhalten sie qua Gesetz einen Aufschlag von 40 Prozent. Handelt es sich um Sonn- oder Feiertage gibt es 115 Prozent zusätzlich. Gewerkschaften kritisieren das Gesetz trotz der geplanten Zusatzzahlungen als Ausbeutung. Die Regierung argumentiert, mit der Regelung werde Schwarzarbeit unterbunden.
Diese Nachricht wurde am 01.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.