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Großbritannien
Diesel- und Benzinfahrzeuge vor dem Aus

Zum Schutz des Klimas will die Regierung in Großbritannien ein scharfes Fahrverbot ab 2050 einführen: In Großstädten dürfen dann keine Diesel- oder Benzinfahrzeuge mehr fahren. Betroffene Autos dürfen ab 2040 nicht mehr neu zugelassen werden. Selbst die Hybrid-Lösung soll dann verboten werden.

Von Friedbert Meurer |
    Londoner Cab in der Oxford Street.
    Ab 2050 sollen in britischen Städten keine Diesel- oder Benzinfahrzeuge mehr erlaubt sein. (picture alliance / dpa / Daniel Kalker)
    Es soll nicht nur dem Klimaschutz dienen, sondern auch für bessere Luft in britischen Großstädten sorgen. Landesweit, so lautet eine Schätzung, sterben jährlich 40.000 Menschen auf der Insel, weil die Luft in den Ballungsgebieten zu sehr durch Stickoxide belastet ist.
    Umweltminister Michael Gove: "In unserem Wahlprogramm hatten wir versprochen, dass ab dem Jahr 2050 keine Diesel- oder Benzinfahrzeuge mehr auf unseren Straßen erlaubt sein werden. Das bedeutet folglich, dass ab dem Jahr 2040 keine Diesel oder Benziner mehr neu zugelassen werden sollen. Wir sind damit weltweit Vorreiter."
    25 Euro pro Tag für Fahrerlaubnis in Innenstadt
    Das Zulassungsverbot ab 2040 soll auch für Hybrid-Autos gelten - also Fahrzeuge, die sowohl mit Strom als auch Kraftstoff betrieben werden. Die Ankündigung kommt nicht freiwillig. Ein Gericht hat die britische Regierung gezwungen, bis Ende Juli ein Maßnahmenprogramm vorzulegen. Umweltschützer begrüßen es einerseits, fordern aber, dass die Luftverschmutzung jetzt und heute bekämpft werden soll. "Wir müssen auch jetzt schon aktiv werden", versichert deswegen Umweltminister Gove. "In der Hauptsache geht es dabei um Dieselfahrzeuge."
    Gove lehnt allerdings landesweite Fahrverbote oder Gebühren für innerstädtische Fahrten ab. Das soll als letztes Mittel vor Ort entschieden werden. So wie in London: Ab dem Herbst sind für ältere Diesel knapp zwölf Euro pro Tag als Strafgebühr fällig - zusammen mit der City-Maut macht das dann 25 Euro pro Tag für die Fahrerlaubnis in die Innenstadt.