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Große Koalition
Einigung zum Schutz von Prostituierten

Der Weg für ein neues Prostituiertenschutzgesetz in Deutschland ist frei. Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Mit dem Gesetz sollen weitere Mindeststandards und eine Kondompflicht im Rotlichtgewerbe festgeschrieben sowie Flatrate-Sex verboten werden.

    Drei Männer gehen in Hamburg in ein Bordell auf der Reeperbahn. (06.01.2016)
    Drei Männer gehen in Hamburg in ein Bordell auf der Reeperbahn. (picture alliance / dpa / Christian Charisius)
    Seit dem ersten Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 ist das Gewerbe nicht mehr illegal. Doch mit dem Gesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung wurde nicht alles besser - es kamen auch Probleme auf. So hat die Liberalisierung zu einem deutlichen Anstieg der Zwangsprostitution geführt.
    Mit dem Prostituiertenschutzgesetz will die Bundesregierung aus Union und SPD nun nachsteuern. Nach Angaben des frauenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Bundestag, Marcus Weinberg, hat man sich mit der SPD in wesentlichen Streitpunkten geeinigt. Es sei wichtig, dass keine Lücken offenblieben - vor allem beim Thema Zwangsprostitution.
    Zu den Kernelementen des geplanten Gesetzes gehört die Regelung, dass Bordellbetreiber künftig eine behördliche Genehmigung brauchen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen müssen. Es gibt Mindestanforderungen an Betreiber, Personal, Konzept, Hygiene und Sicherheit. Mit einer Kondompflicht sollen die Rechte der Prostituierten zusätzlich gestärkt werden. Außerdem sollen Praktiken wie "Flatrate-Sex" oder "Gang-Bang"-Angebote verboten werden.
    Auch die Prostituierten stehen mit dem Gesetz unter einer stärkeren Kontrolle durch eine neue Meldepflicht und eine verpflichtende medizinische Beratung. Der Hintergedanke dabei: Im vertraulichen Gespräch beim Arzt könnten Frauen sich offenbaren, wenn sie Schutz vor Ausbeutung suchen. Prostituierte befürchten dagegen mehr Bürokratie und weniger Anonymität durch die Gesundheitsprüfungen.
    Union und SPD zufrieden
    Eigentlich sollte ein Entwurf für das neue Gesetz schon im Herbst ins Bundeskabinett eingebracht werden. Nun strebt die Große Koalition an, das Gesetz zum Juli nächsten Jahres in Kraft treten zu lassen. Der CDU-Politiker Weinberg sagte: "Wir bekämpfen damit die Fremdbestimmung in der Prostitution und erschweren den Zuhältern, Menschenhändlern und Ausbeutern ihr Geschäft."
    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ließ über eine Sprecherin mitteilen: "Endlich wird das Prostitutionsgewerbe reguliert und endlich wird etwas für den Schutz der in der Prostitution tätigen Frauen und Männer getan."
    (pr/kis)