Für die AfD Spitze steht der Schuldige schon fest. Frank Kral, der Landesschatzmeister von Baden Württemberg. Kral war erst Ende Oktober von seinen Aufgaben in der Bundestagsfraktion entbunden worden. Ein Wirtschaftsprüfer hatte im Auftrag der Fraktion festgestellt , dass es erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung gebe, für die Kral als der kommissarische Leiter in der Fraktion verantwortlich war.
Als Landesschatzmeister spielt er auch eine maßgebliche Rolle in der Behandlung der Spenden aus der Schweiz. Auf die Anfrage der Schatzmeisterin des Kreisverbandes, wie mit dem aus der Schweiz eingegangenen Geld unter dem Buchungsvermerk "Wahlkampfhilfe Alice Weidel" zu verfahren sei, hat der Landesschatzmeister erst mit Verzögerung geantwortet, dass es sich um ganz normale Spenden handele, und das Geld entsprechend dem Vermerk auch zu verwenden sei.
Bundestagspräsident hätte informiert werden müssen
Ob und wie das danach geschehen ist, ist bislang unklar und das wird die Partei in ihren Bericht an die Bundestagsverwaltung offenlegen müssen.
Denn nach dem Parteispendengesetz sind aus der Schweiz als Nicht-EU-Land maximal 1.000 Euro pro Jahr zulässig, es sei denn, sie kommen von einem Deutschen Staatsbürger. Beides ist hier unter den bislang bekannten Umständen nicht der Fall.
Das Geld kam in 15 Tranchen von jeweils 9.000 Franken von einem Treuhandkonto, ohne dass tatsächliche erkennbar gewesen wäre, ob ein deutscher Staatsbürger dahinter steht. Das Geld hätte demnach sofort dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden müssen.
Gauland nimmt Weidel in Schutz
Alice Weidel und Co-Parteichef Alexander Gauland weisen heute in der Bildzeitung allein dem Landesschatzmeister Frank Kral die Schuld zu. Alexander Gauland nimmt seine Co-Fraktionsvorsitzende mit dem Verweis in Schutz, dass das Geld auf ihr betreiben hin zurücküberweisen wurde, wenn auch, so Gauland, etwas spät. Diesen Versuch der Ausrede will Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann nicht gelten lassen.
"Spenden ab 50.000 Euro müssen dem Bundestagspräsidenten sofort gemeldet werden. Das ist hier offenkundig nicht geschehen. Und zweitens: Spenden aus dem Nicht EU Ausland dürfen überhaupt nicht angenommen werden, wenn sie von Nicht Deutschen gegeben werden."
Alles Fragen, die die AfD in ihrem Bericht an die Bundestagsverwaltung wird darlegen müssen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, hat derweil Zweifel an Weidels Aufklärungswillen. "An den hohen moralischen Maßstäben, die die AfD und Frau Weidel gern an andere anlegen, müssen sie sich nun selbst messen lassen", sagte Schneider dem "Handelsblatt". Zweifel seien angebracht.
AfD droht Geldstrafe
Nach der Einschätzung von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki droht der AfD eine Strafe von bis zu 390.000 Euro. Das sehe das Parteispendengesetz so vor. Er könne das Verhalten von Weidel in der Angelegenheit nicht verstehen, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Verantwortlichen in der Partei «dürften gewusst haben, dass Parteispenden aus dem außereuropäischen Ausland entweder sofort zurückzuweisen oder aber unverzüglich dem Bundestagspräsidenten auszuhändigen sind."
Für die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Hasselmann, erhärtet sich inzwischen der Verdacht der illegalen Parteienfinanzierung. Es sei bodenlos, wie Alice Weidel als persönlich Begünstigte versuche, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen.