Zudem dürfe es nicht zu pauschalen und flächendeckenden Überwachungen kommen, betonte Emmerich. Er persönlich habe erhebliche Bedenken, ob ein derartiges Gesetz mit den Prinzipien des Rechtsstaates vereinbar sei.
Von Notz: Es werden verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen aufgeworfen
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, von Notz, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das Ansinnen einer konsequenten Terrorismusbekämpfung werde geteilt. "Es gilt jedoch zunächst festzuhalten, dass der Koalitionsvertrag aus gutem Grund eine klare Absage an die Erfassung biometrischer Daten zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum enthält."
Zudem werfen laut von Notz Formen der Überwachung im digitalen Raum verfassungsrechtlich tiefgreifende Fragen auf. "Auch wer freiwillig die Öffentlichkeit eines sozialen Netzwerks sucht, gibt dadurch nicht seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf." Unabhängig davon müsse in jedem Fall sichergestellt sein, dass die eingesetzte Software gut und zuverlässig arbeite. Ebenso wichtig sei bei verfassungsrechtlich derart sensiblen Feldern die frühzeitige und fortwährende Begleitung durch die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden.
Bild-Abgleich soll mithilfe von KI erlaubt werden
Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) sieht vor, dass Bundeskriminalamt und Bundespolizei mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in Sozialen Medien abgleichen dürfen, um Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Auch biometrische Daten sollen im Zusammenspiel mit öffentlich zugänglichen Informationen genutzt werden. Die neuen Befugnisse sollten mit mehreren Gesetzesänderungen eingeführt werden, sagte eine Ministeriumssprecherin.
Ministerium: Keine Echtzeitüberwachung
Zu biometrischen Merkmalen können neben dem Gesicht auch die Stimme oder der Gang eines Menschen zählen. Die Sprecherin betonte jedoch, es gehe bei dem Gesetzesvorhaben nicht um Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum. Solche Befugnisse seien von dem Gesetzentwurf nicht umfasst.
Die Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz solcher Instrumente zu erlauben. Die Forderung wurde nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Klette erneuert. Ein kanadischer Journalist hatte schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette in Berlin gefunden.
Die geplante Gesetzesänderung muss noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden.
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Diese Nachricht wurde am 10.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.