Ein auf dem Parteitag in Wiesbaden beschlossenes Modell sieht einen sogenannten Lebensfreibetrag in Höhe von beispielsweise einer Million Euro vor. Das bedeutet, dass mehrere Erbschaften einer Person bei der Besteuerung zusammengerechnet werden.
Oberhalb des Freibetrags soll demnach ein linearer Steuersatz von etwa 25 Prozent für alle Vermögensgegenstände gelten, inklusive Immobilien und Aktien. Bisher geltende Verschonungsregelungen und Ausnahmen sollen weitgehend entfallen. Dies gilt auch für Betriebsvermögen. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht durch Liquiditätsengpässe zu gefährden, solle die Steuer längerfristig gestundet und in jährlichen Raten beglichen werden können.
Bisher hängen die Freibeträge vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben ab.
Diese Nachricht wurde am 16.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.