der Grünen-Bundestagsabgeordnete Gelbhaar eine einstweilige Verfügung gegen den Sender RBB erwirkt.
Das Landgericht Hamburg teilte mit, der RBB habe durch seine Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte Gelbhaars verletzt. Der Sender gab inzwischen eine Unterlassungserklärung ab. Teile seiner Berichte hatte der Sender bereits vergangene Woche zurückgezogen und das damit begründet, dass es Zweifel an der Identität einer Frau gebe, die per eidesstattlicher Versicherung Vorwürfe gegen Gelbhaar erhoben hatte. Der Grünen-Politiker war bereits juristisch erfolgreich gegen die Zeitungen Bild und B.Z. vorgegangen, die sich auf die Berichterstattung des RBB bezogen hatten.
Die Grünen-Bundespartei kündigte inzwischen an, Strafanzeige gegen eine ehemalige Grünen-Politikerin zu stellen, die Gelbhaar vermutlich falsch belastet hatte. Dieser war wegen der Vorwürfe nicht für die Grünen-Landesliste angetreten.
Diese Nachricht wurde am 22.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.