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Grundgesetz Artikel 14.2
Eigentum verpflichtet

Artikel 14.2: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

15.05.2019
Michael Schwetasch hat Artikel 14.2 ausgewählt. Er hält es für wichtig den Wert von Solidarität wiederzuentdecken anstatt eine Gerechtigkeitsdebatte loszutreten.
Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.