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Grundgesetz Artikel 146
"Verliert seine Gültigkeit an dem Tage ..."

Artikel 146: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Andreas Langmann hat Artikel 146 ausgewählt. Er fände es gut, wenn das Volk nach 70 Jahren die Chance hätte, über die Verfassung mitzubestimmen.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.