Archiv

Grundgesetz Artikel 20
"Das Recht zum Widerstand"

Artikel 20, Abs. 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Dr. Anton van Hooff hat Artikel 20 ausgewählt. Dem Niederländer gefällt die gute Ordnung des deutschen Grundgesetzes.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.