Artikel 3 Abs. 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Angelika Fromm findet, dass Artikel 3 mehr Anwendung in der katholische Kirche finden sollte. Frauen sollten geweiht werden können und die gleichen Entscheidungsbefugnisse haben wie Männer.
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