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Grundgesetz Artikel 6
"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze ..."

Artikel 6, Absatz 1: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Simone Thurmann hat Artikel 6 Absatz 1 ausgewählt. Sie wünscht sich, dass darin auch die Rechte von Kindern verankert werden.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.