Grundgesetz Artikel 8 "Die Freiheit, sich zu versammeln, geht in Deutschland sehr weit"
Artikel 8: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
Ulrike Liebscher betrachtet die Versammlungsfreiheit als ein Mittel, unsere Demokratie zu schützen und zu verteidigen.
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