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Grundgesetzänderung
Kooperationsverbot soll gelockert werden

Nicht nur die Kommunen, auch die Länder soll der Bund künftig im Bildungsbereich langfristig finanziell unterstützen können. Eine Grundgesetzänderung soll bis Ende des Jahres Bundestag und Bundesrat passiert haben. Oberstes Ziel: die bundesweite Unterstützung der digitalen Infrastruktur in Schulen.

Von Claudia van Laak |
    Das Bild zeigt ein Themenfoto zu Neuen Medien: Ein Schüler verschiebt App-Icons auf einer digitalen Projektionsfläche.
    Für die Digitalisierung der Schulen will der Bund nach der Grundgesetzänderung endlich finanzielle Mittel bereitstellen (epd/Jens Schulze )
    Das Kooperationsverbot abschaffen - das war lange Jahre eine Forderung vieler Bildungsexperten und der SPD. Der Bund sollte den Ländern dadurch bei Schulen und Hochschulen nicht nur punktuell mit Extraprogrammen helfen können, sondern dauerhaft. Die CDU sträubte sich bisher auf Bundesebene gegen die Abschaffung. Trotzdem: Zunächst fiel das Kooperationsverbot nur für den Bereich der Wissenschaft, bald soll es auch für die Schulen gelockert werden. Das Bundeskabinett hat die dafür nötige Grundgesetzänderung heute beschlossen, CDU-Bundesbildungsministerin Anja Karliczek freut sich:
    "Die kann jetzt direkt in den Deutschen Bundestag gehen und wir hoffen, dass sie dort und auch im Bundesrat zügig beschlossen wird, damit wir endlich damit beginnen können, die digitale Infrastruktur in den Schulen bundesweit zu unterstützen."
    Einlösung des Digitalpakts
    Das wäre dann eine Neuauflage des von der früheren CDU-Bundesbildungsministerin Johanna Wanka versprochenen, aber nie eingelösten Digitalpakts. Von fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen hatte Johanna Wanka immer gesprochen. Diese Summe findet sich auch im neuen Koalitionsvertrag. Doch hier zeigen sich erste Widersprüche. Die neue Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sagte heute auf Nachfrage, diese Summe sei sowohl für den Digitalpakt als auch für das Ganztagsschulprogramm vorgesehen.
    "Es geht um fünf Milliarden Euro innerhalb von fünf Jahren, dreieinhalb Milliarden davon in dieser Legislaturperiode. An dieser Stelle muss man sagen, es soll über einen Fonds finanziert werden und deshalb kommt es erst in meinen Haushalt, wenn wir anfangen, das Geld auszugeben."
    Bund unterstützt Infrastruktur
    Künftig soll der Bund nicht nur die Kommunen, sondern auch die Länder im Bildungsbereich langfristig finanziell unterstützen können. Die Grundgesetzänderung - für die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig ist - soll bis Ende des Jahres Bundestag und Bundesrat passiert haben. Nötig ist auch eine Bund-Länder-Vereinbarung. Anja Karliczek beschreibt die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern so:
    "Wir bleiben weiter für Bildungsinfrastruktur an dieser Stelle zuständig. Und alles, was vorgelagert ist, die Weiterbildung der Lehrer, auch die Lehrmittel, welche Lehrmittel eingesetzt werden, das bleibt alles bei den Ländern. Es geht uns definitiv nur [darum, d. Red.] - jetzt, weil die Digitalisierung schnell stattfindet in der Gesellschaft, für die Bildungsinfrastruktur Unterstützung zu geben."
    Kommunalverband kritisch
    Der Städte- und Gemeindebund ist nur bedingt zufrieden mit dem heutigen Kabinettsbeschluss. Dass künftig alle Kommunen - und nicht nur die finanzschwachen - Geld vom Bund für Bildungsinfrastruktur erhalten sollen, sei positiv. Warum allerdings auch die Länder in den Genuss dieser Bundesgelder kommen sollten, sei nicht nachvollziehbar - so ein Sprecher des Kommunalverbandes auf Anfrage.