Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Zuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen demnach gegen das Diskriminierungsverbot.
In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit - besonders hoch ist der Anteil bei Frauen.
(8 AZR 370/20)
Diese Nachricht wurde am 05.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.