Eigentlich ist die Grundsteuer eine ganz einfache Steuer. Einheitswert mal Steuermesszahl mal Hebesatz der Kommune ergibt den Betrag, der zu zahlen ist. Die Reform der Grundsteuer ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht im April die jetzige Grundsteuer gekippt hat. Begründung: Die Einheitswerte am Anfang der Berechnungsformel sind völlig veraltet.
Nach dem Reformvorschlag von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) werden diese Einheitswerte nun durch den aktuellen Grundstücks- bzw. Immobilienwert ersetzt. Das würde zu erheblichen Mehrbelastungen für Eigentümer und auch Mieter führen, denn die Grundsteuer wird auf die Miete umgelegt. Dazu aber soll es nicht kommen. Mieter müssen keine Mieterhöhungen und auch Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum müssen keine größeren Belastungen fürchten versichert Olaf Scholz:
"Wir haben das berechnet und versuchen, das System der Besteuerung von Grundbesitz so zu verändern, dass es nicht zu Mehrbelastungen für Mieter und Mieterinnen, für die Bewohner kommt. Und das geht auch mit den Vorschlägen, die wir entwickelt haben."
Scholz: Komplette Neutralisierung bei der Besteuerung
Der Trick: Scholz will den zweiten Faktor in der Berechnungsformel, die sogenannte Steuermesszahl, massiv auf etwa ein Zehntel des heutigen Wertes absenken:
"Und diese massive Senkung bewirkt, dass die Wertsteigerungen, die bei den Grundstücken in den letzten Jahrzehnten stattgefunden haben, sich nicht mehr bei der Besteuerung niederschlagen und wir das komplett neutralisiert haben."
Olaf Scholz will damit zwei Dinge erreichen: Mit der Umstellung auf aktuelle Grundstückwerte sorgt er dafür, dass die neue Grundsteuer das Urteil die Auflagen des Verfassungsgerichts umsetzt, womit die neue Grundsteuer verfassungsfest wäre. Zum zweiten stellt die Reform sicher, dass die Kommunen auch weiterhin etwa 14 Milliarden Euro pro Jahr aus der Grundsteuer einnehmen werden – und das ohne größere Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer.