Wenn sie in Deutschland unterwegs sind, müssen auch osteuropäische LKW-Fahrer deutsche Mindestlöhne erhalten. Das gilt nicht in allen, aber in vielen Fällen. Stefan Thyroke, Fachgruppenleiter Spedition und Logistik bei Verdi, sagt, dass sich deutliche Verbesserungen ergeben werden: "Wir hätten es uns zwar anderes gewünscht, der Kompromiss, der da gefunden wurde, ist aber ertragbar".
Nach Thyrokes Angaben gelten zum Beispiel polnische Lohnregelungen weiterhin, wenn ein LKW-Fahrer Waren aus Polen nach Deutschland fährt. Lädt er dann aber in Deutschland Güter, die er nach Frankreich bringt, muss der deutsche Mindestlohn gezahlt werden.
Wirksame Kontrollen durch bessere Fahrtenschreiber
Die Europa-Abgeordneten billigten in der Nacht insgesamt drei Rechtsakte.
So soll auch sichergestellt werden, dass LKW-Fahrer und LKW-Fahrerinnen künftig häufiger in ihre Heimatländer zurückkehren können - mindestens alle drei bis vier Wochen. Ruhezeiten dürfen sie nicht mehr im bisherigen Ausmaß im Fahrerhaus ihrer Lastwagen verbringen. Ihre Unternehmen müssen stattdessen für andere Unterkünfte sorgen.
Bessere Fahrtenschreiber sind wichtig, damit Kraftfahrtbundesamt oder Polizei Lenk- und Ruhezeiten wirksam kontrollieren können. Verdi-Experte Stefan Thyroke sagt, dass die neuen Geräte bereits in alle neuen Lastwagen eingebaut werden müssen. Für Fahrzeuge, die bereits angemeldet sind, gilt eine Übergangszeit. "Nun ist es so, dass Nachrüstungen von allen LKW spätestens bis 2024 passieren müssen", so Thyroke. Er sagte, dass das nach den ursprünglichen Plänen bis 2034 dauern sollte.
Vorschriften werden bald wirksam
Sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, treten viele der neuen Regelungen in Kraft. Für die Entsendevorschriften oder die Regelung der Ruhezeiten gelten jedoch unterschiedliche Fristen.