
Statt eines Verbots sollten Hochschulen genau die Voraussetzungen definieren, wann und wie Studierende KI-Tools nutzen dürfen. Ebenso müsse vorgegeben werden, wann Studierende den Einsatz solcher Tools als Hilfsmittel in wissenschaftlichen Arbeiten angeben müssen. So könnten Studierende sogar die Urheberschaft an KI-produzierten Texten haben, falls darin in erheblichem Maße auch eine geistige Eigenleistung eingebracht wurde. Das müssten die jeweiligen Dozenten dann im Einzelfall bewerten. Die KI-Software selbst hat aus juristischer Sicht keinen Anspruch auf die Urheber- oder Autorenschaft, so die Autoren des Gutachtens. Denn eine Software könne keine geistige Eigenleistung erbringen.
Künstliche Intelligenz auch Thema an Schulen
Seit einiger Zeit steht das Programm ChatGPT im Fokus der Debatte um neue didaktische Konzepte und den möglichen Missbrauch von Künstlicher Intelligenz im Bildungssektor. Mit Programmen dieser Art lassen sich in Sekundenschnelle Texte erstellen, die sich wie von Menschenhand verfasst lesen.
Tools wie ChatGPT seien im Schulalltag nicht aufzuhalten, sagte Karin Broszat, Vorsitzende des Verbandes der Realschullehrer in Baden-Würtemberg, im Rahmen der Bildungsmesse Didacta im Deutschlandfunk. Schule sei aber vor allem ein Ort der Begegnung von Schülern und Lehrern, die analoge Wissensvermittlung habe Vorrang. Dennoch sollten digitale Tools da eingesetzt werden, wo sie Mehrwert hätten, betonte Broszat.
Ähnlich äußerte sich auch der Präsident des Didacta-Verbands, Theodor Niehaus: "Digitalisierung können wir nicht stoppen. Sie bietet Chancen und hat Risiken. Daher brauchen wir Kompetenzen bei Lehrern und Schülern" forderte er.
Diese Nachricht wurde am 09.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.