
In dem Gutachten heißt es, EU-Mitgliedstaaten dürften für ihre Asylverfahren sichere Herkunftsländer selbst bestimmen. Die entsprechende Regelung müsse aber offenlegen, auf welchen Quellen dies basiere, damit Gerichte die Bewertung überprüfen könnten. Ein Gericht in Rom hatte den EuGH angerufen, weil das italienische Gesetz aus seiner Sicht nicht erläutert, worauf die Einstufung fußt.
Italien wollte als erster EU-Staat bestimmte Asylverfahren außerhalb der EU durchführen. Die Anträge männlicher Migranten, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden, sollten in eigens errichteten Lagern in Albanien geprüft werden. Wer Anspruch auf Asyl hat, dürfte dann nach Italien einreisen. Abgelehnte Bewerber sollen zurückgeführt werden.
Ein Urteil wird nicht vor Mai erwartet. Das Gutachten des Generalanwalts ist für die Richter nicht bindend, sie folgen ihm aber häufig.
Diese Nachricht wurde am 10.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.