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Gutes oder schlechtes Holz

Fensterrahmen, Parkett und Gartenmöbel: Wohnen mit Holz ist schön. Nach wie vor wird es allerdings weltweit illegal geschlagen. Zwei Behörden kontrollieren nun auf Basis einer EU-Verordnung jährlich 15 Prozent der Holzlieferanten. Sanktionen drohen bis hin zur Haftstrafe.

Von Ursula Mense | 18.03.2013
    "Jeder, der in der EU Holz in den Verkehr bringt, muss sich vergewissern, dass das Holz legal geschlagen wurde. Das ist das Neue."

    Sagt Dr. Hans-Christoph Eiden, Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BLE. Alle, die Holz und seine Erzeugnisse auf den Markt bringen wollen, müssen jetzt prüfen, ob dieses Holz nach den Regeln seines Ursprungslandes geschlagen wurde oder nicht. Importeure, Händler oder Vermarkter sind verpflichtet, sich Informationen über den Lieferanten, die Holzart und nach welcher Konzession es geschlagen werden durfte zu besorgen. Wenn sie diese Sorgfaltspflichten – so der Terminus im Gesetz – erfüllen, dürfen sie das Holz mit den entsprechenden Dokumenten versehen und vermarkten.
    Das macht die Kontrolle einfacher, sagt Hanns-Christoph Eiden. Die BLE ist eine der beiden Behörden, die jetzt gemeinsam die Holzeinfuhr überprüfen. Denn auch das ist neu: Die BLE kontrolliert gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz, um welches Holz es sich handelt. Und zwar dann, wenn es zum ersten Mal im europäischen Binnenmarkt in den Handel kommt.

    "Damit sind wir an einem Flaschenhals an einer Stelle, wo wir am ehesten überprüfen können, worum es eigentlich geht. Wenn man später mit der Kontrolle ansetzen würde, bei weiteren Verarbeitungsstufen, im Sägewerk, in der Möbelfabrik, im Baumarkt ist es ein viel längerer Weg, den man zurückverfolgen muss und damit schwieriger, diesen Nachweis zu erbringen."

    Die Behörde baut bereits ein Kontrollsystem auf und ermittelt, wer als Marktteilnehmer infrage kommt. Die Händler, Importeure, Vermarkter müssen ihrerseits sich in den kommenden sechs Monaten melden. Außerdem informiert sich die BLE beim Zoll und fragt nach Importeuren und Spediteuren.

    Jedes Jahr sollen 15 Prozent der etwa 1000 Marktteilnehmer kontrolliert werden. Wovon dann auch das Bundesamt für Naturschutz profitieren wird. Das BfN ist zuständig für die Genehmigungen für die Ein- und Wiederausfuhr von Hölzern, die im Washingtoner Artenschutzübereinkommen geregelt sind.

    "Bei uns sind das solche, die direkt eingeführt werden mit Genehmigung. Wie Ramin, eine asiatische Holzart, die für die Leistenproduktion genutzt wird, das Afromosia auch afrikanisches Teak, dann Mahagoni aus Mittelamerika."

    Sagt Mario Sterz aus dem BfN. Er freut sich über die Zusammenarbeit mit der BLE, weil nun engmaschiger kontrolliert werden kann und auch die Chance größer wird, illegal eingeführte Hölzer und Produkte herauszufinden, die nicht geschlagen und nicht gehandelt werden dürfen. Wie zum Beispiel - seit vergangener Woche auf der Artenschutzkonferenz in Bangkok beschlossen - Palisander und Ebenholz aus Madagaskar. Wer damit handelt, macht sich strafbar.

    "Wenn CITES-Hölzer gefunden werden, dann geben die Informationen an die Naturschutzbehörden und wir prüfen dann, ob eine illegale Einfuhr vorliegt. Und dann geht das an die zuständige Staatsanwaltschaft und Zollämter. Die ermitteln dann."

    Sanktionen drohen bis hin zur Haftstrafe. Das regelt so das Bundesnaturschutzgesetz. Ganz anders aber sieht das aus bei Verstößen gegen die neue EU-Holzhandelsverordnung. Hierbei entscheiden die nationalen Regierungen nach eigenem Gusto über mögliche Sanktionen. Der Bundestag hat bereits einen Änderungsantrag der Regierungskoalition angenommen, der Verstöße gegen die Verordnung nicht als Straftaten, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit ahnden will. Damit würde es keine Haftstrafen, sondern nur Bußgelder bis maximal 50 000 Euro geben. Eine viel zu geringe Abschreckung sei das, sagen Umweltschutzorganisationen, die mit dieser Aufweichung die Gefahr massiver Schlupflöcher verbunden sehen und nun auf den Bundesrat hoffen.