Gysi äußerte den Verdacht, der Regierung sei es darum gegangen, eine Möglichkeit zu schaffen, um Linke und CSU aus dem Bundestag zu drängen. Beide Parteien sind von der im vergangenen Jahr beschlossenen Reform besonders betroffen. Hintergrund ist der Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel, nach der eine Partei beim Gewinn von mindestens drei Direktmandaten auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie bundesweit nicht über die Fünf-Prozent-Hürde kommt. Der Neuregelung zufolge soll es künftig außerdem keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Bundestag auf 630 Sitze zu verkleinern. Derzeit sind es 734.
Gysi hatte zuvor im Deutschlandfunk bemängelt [pdf], dass die Opposition in der parlamentarischen Beratung zu wenig Zeit gehabt habe. So sei die Abschaffung der Klausel über die drei Direktmandate bis kurz vor der Entscheidung nie im Gespräch gewesen. Die Mehrheit nutze ihre Mehrheit, um zwei Parteien aus dem Bundestag zu verdrängen, meinte Gysi.
Merz: Wahlrechtsreform ist rechtsmissbräuchlich
Unionsfraktionschef Merz betonte, das neue Wahlrecht verletze die Chancengleichheit der Parteien. So könne es etwa dazu kommen, dass die CSU in Bayern alle Direktmandate gewinne, aber im Bundestag kein Amt antreten könne, wenn sie bundesweit nicht über die Fünf-Prozent-Hürde käme. Das sei verfassungswidrig und rechtsmissbräuchlich von der Koalition.
Die auf zwei Tage angesetzte Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht geht morgen weiter. Mit einem Urteil wird erst in einigen Monaten gerechnet.
Diese Nachricht wurde am 23.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.