Venezuela
Haftbefehl gegen Oppositionspolitiker González

Nach der von Betrugsvorwürfen überschatteten Präsidentschaftswahl in Venezuela ist Haftbefehl gegen den Oppositionskandidaten González erlassen worden. Die regimetreue Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Amtsanmaßung, Aufruhr, Urkundenfälschung und Verbindungen zu terroristischen Geldgebern vor.

    Edmundo González Urrutia steht während seiner Stimmabgabe an einer Wahlurne.
    Der nach offizieller Darstellung unterlegene Präsidentschaftskandidat der Opposition, Edmundo González Urrutia (hier bei der Stimmabgabe). (Jeampier Arguinzones / dpa / Jeampier Arguinzones)
    Das zuständige Gericht in Caracas gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt. González ist nach der Präsidentschaftswahl am 28. Juli untergetaucht, wendete sich aber mehrfach in Videobotschaften an seine Anhänger. Zuletzt ließ er drei Vorladungen bei der Generalstaatsanwaltschaft verstreichen, wo er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen aussagen sollte.

    Wahlbehörde veröffentlicht Nachweise nicht

    Die Wahlbehörde in Venezuela hatte den seit 2013 autoritär regierenden Staatschef Maduro zum Sieger erklärt. Die Opposition wirft der Regierung Fälschung vor und reklamiert den Sieg für ihren Kandidaten González. Nach eigenen Angaben verfügt sie über entsprechende Belege wie etwa konkrete Resultate aus Wahllokalen. Der Haftbefehl wird auch mit der Bekanntgabe solcher Ergebnisse begründet, die das Regime als illegal bezeichnet. Dagegen blieb die Wahlbehörde die auch international geforderte Veröffentlichung der detaillierten Wahlunterlagen bislang schuldig.
    Die USA und mehrere lateinamerikanische Länder haben den Wahlsieg des früheren Diplomaten González anerkannt. Auch die Europäische Union und die Organisation Amerikanischer Staaten zweifeln das offizielle Wahlergebnis an.
    Diese Nachricht wurde am 03.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.