Die Staatsanwaltschaft hatte der 95-Jährigen Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. Die in Nordrhein-Westfalen lebende Haverbeck hatte 2015 am Rande eines Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen. In einem Fernsehinterview verneinte sie zudem, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab.
Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nationalsozialisten allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen.
Haverbeck hatte in der Vergangenheit immer wieder den Holocaust geleugnet und damit die Justiz beschäftigt. Sie saß dafür bereits mehr als zwei Jahre im Gefängnis.
Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.